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April 2024

ARAG

Inzwischen präsentieren fast alle Sportvereine ihre Aktivitäten, Spielergebnisse, Fotos und Kontaktdaten auf einer eigenen Internetplattform.

Oft wird als Service eine anschauliche Anfahrtsskizze zu den jeweiligen Sportanlagen eingebunden. Aber Vorsicht beim Veröffentlichen von nicht selbst erstellten Anfahrtsskizzen. Das kann teuer werden, denn in der Regel sind diese Karten urheberrechtlich geschützt!

Stadtplanverlage recherchieren intensiv nach Verstößen gegen das Urheberrecht und beauftragen Rechtsanwälte mit der Wahrnehmung ihrer Interessen. Zahlreiche Verbände und Vereine erhielten deshalb in der Vergangenheit Abmahnungen und Schadenersatzforderungen, die im Durchschnitt bei  1.000,- Euro lagen.

Damit Ihnen das nicht passiert, sollten Sie

  • Ihren Anreisehinweis entweder eigenhändig erstellen (jedoch nicht von einer existierenden Anfahrtsskizze abzeichnen, da auch hier das Urheberrecht greift),
  • Ihre Internetseite mit einem online-Routenplaner verlinken oder
  • beim Urheber der Skizze eine kostenpflichtige Lizenz für die Veröffentlichung auf Ihrer Internetseite erwerben.

Löschen Sie unbedingt nicht selbst erstelltes, vorhandenes Kartenmaterial, das möglicherweise urheberrechtlich geschützt sein könnte, sowohl von Ihren Internetseiten wie auch von Ihren Servern und denen Ihrer Provider, um sicherzustellen, dass nicht mehr darauf zugegriffen werden kann.