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März 2024

ARAG

Die Sportanlage des TC Grün-Weiß liegt in einer idyllischen, ländlichen Umgebung. Durch viele kleine Wege und die in mehr als 50 Jahren gewachsene Vegetation hat man den Eindruck, sich in einer großen gepflegten Parkanlage zu befinden.

Vermutlich hätte bis heute niemand an der sogenannten ‚Hanglage‘ des Grundstückes Anstoß genommen, wenn es in diesem Jahr nicht zu ungewöhnlich starken Regenfällen gekommen wäre. Der erste Vorsitzende des Vereins, Harald B., fiel aus allen Wolken, als ihm ein Brief des Nachbarn zugestellt wurde, in dem dieser Ansprüche wegen Schäden an seinem Grundstück und Gebäude gegen den Tennisclub geltend machte.

Der Niederschlag hatte – begünstigt durch bauartbedingte Umstände – keine Möglichkeit gehabt, ungehindert abzufließen und die wenige Meter tiefer befindlichen Anlagen und Gebäude des Nachbarn komplett unter Wasser gesetzt.

Die ARAG Sportversicherung wurde eingeschaltet und gewährte Versicherungsschutz über die Sport-Haftpflichtversicherung für die Befriedigung berechtigter wie auch die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche.

In einem zeitraubenden, komplizierten und vor allem kostenintensiven Gutachterverfahren wurden die vermeintliche Schadenursache und der daraus resultierende Schaden ermittelt. Es wurde festgestellt, dass der TC Grün-Weiß beim Bau des Sportplatzes wesentliche Vorschriften der landesrechtlichen Bauordnung außer Acht gelassen.

Die Instandsetzungskosten am Nachbargebäude beliefen sich auf weit über 30.000,- Euro. Seitens des Sachverständigen konnte allerdings auch nachgewiesen werden, dass der Nachbar seinerseits ebenfalls nicht genügend Vorkehrungen gegen Regen etc. getroffen hatte.

Die ARAG konnte einen in den meisten ähnlich gelagerten Fällen sehr langwierigen und kostenintensiven Rechtsstreit vermeiden und eine vergleichsweise Übereinkunft zwischen den streitenden Parteien erzielen. So wurde der Nachbarschaftsfrieden recht schnell wieder hergestellt, beide Parteien konnten die Lösung des Problems für die Zukunft konstruktiv und unbelastet angehen.

Die Kosten für das Sachverständigenbüro wie auch die Zahlung der Vergleichssumme wurden für den Tennisclub von der ARAG Sportversicherung übernommen.

Das Beispiel belegt, wie wichtig es sein kann, sich als Eigentümer und/oder Nutzer auch Gedanken über evtl. bauartbedingte Mängel an Grundstücken zu machen. Es versteht sich von selbst, dass der Laie damit oftmals überfordert ist. Hier kann der Rat eins Fachmannes – zum Beispiel eines Architekten – eine sinnvolle Hilfe sein.

* Namen von der Redaktion geändert