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April 2024

ARAG

Auch wenn es beim gemütlichen Sonntagsnachmittagsschlag nicht gleich ersichtlich ist, ist jede Bootstour, ob auf der Jolle oder dem Dickschiff, gegenüber dem Aufenthalt an Land mit einem höheren Unfallrisiko behaftet.

Allerdings keinem großen – nach Angaben des bundesweit größten Sportversicherers, der ARAG, kommt auf 15 verletzte Fußballspieler gerade einmal ein verunglückter Segler. Doch ganz von der Hand zu weisen ist das Gefahrenpotenzial für Mensch und Material auch nicht. Wenn etwas beim Segeln passiert, so die ARAG-Statistik, handelt es sich oft um schwere Unfälle, wie Kopfverletzungen oder Kollisionen mit hohen Sachschäden.

Glücklicherweise kann man sich jedoch beim Segeln gegen Risiken fast jeglicher Art absichern: Fast alle Segelclubs in Deutschland sind dem DSV (Deutscher Segel-Verband) angeschlossen. Das heißt konkret, sie sind Mitglieder in ihrem jeweiligen Landesverband. Parallel dazu existiert eine Mitgliedschaft der Clubs in einem der Landessportbünde. Die meisten Landessportbünde/-verbände haben für ihre Mitglieder Gruppenversicherungen bei der ARAG-Sportversicherung abgeschlossen.

Jeder der so organisierten Sportler ist also bei der Ausübung seines Hobbies im Verein unter anderem unfall- und haftpflichtversichert. Für Segler spielt es dabei keine Rolle, ob sie ein eigenes Boot haben oder das des Vereins nutzen. Ferner ist unerheblich, ob sich ein Unfall während einer Regatta, beim Training, auf einer lockeren Geschwaderfahrt, im Rahmen von Arbeitsstunden oder auf dem Clubfest an Land ereignet. Auch der Weg zum Training oder die Anfahrt zur Regatta sind versichert.

Damit Versicherungsschutz besteht, muss ein Segler von seinem Verein zu einer Regatta entsandt werden, insbesondere dann, wenn diese nicht im heimischen Revier ausgetragen wird.

In der Praxis hat es sich eingebürgert, beim Veranstalter in der Meldeliste den eigenen Verein einzutragen. Doch Vorsicht, ganz ohne Wissen seines Clubvorstands sollte man nicht einfach irgendetwas melden. Ereignet sich ein Unfall, fordert der Sportversicherer eine Bestätigung über die Entsendung.

Grundsätzlich bietet die Sportversicherung eine Art Basisschutz. Resultiert aus einer Sportverletzung eine höhere Invalidität, erhält der Betroffene finanzielle Unterstützung. Fügt er anderen unbeabsichtigt, aber schuldhaft Schaden zu, muss er nicht mit seinem Privatvermögen dafür haften.

Die Deckungssummen der Sportversicherung sind jedoch vergleichsweise niedrig. „Die Sportversicherung ersetzt daher keinesfalls die private Vorsorge“, betont ARAG-Sport-Regionalleiterin Annegret Buchholz. Insbesondere, wer mit dem eigenen Schiff am Vereinsgeschehen teilnimmt, sollte dies zu höheren Summen haftpflicht- und gegebenenfalls kaskoversichern. Für Kaskoschäden an Booten kommt die Sportversicherung nicht auf.

Informieren Sie sich im Internet: http://www.arag-sport.de/zusatz-versicherungen/fuer-sportverbaende-und-vereine/wassersportkasko/.

Auf diese Weise kann es zwar zu einer teilweisen Doppelversicherung kommen. Das aber ist kein Problem. Im Fall des Falles genügt es, den Versicherern jeweils von der Existenz der anderen Gesellschaft zu berichten, so dass diese die Begleichung des Schadens untereinander aufteilen können.

Anders ist es bei der Unfallversicherung: Hat man selbst solch einen Vertrag abgeschlossen, so zahlen nach einem Unglück bei Vorliegen einer leistungspflichtigen Invalidität beide Gesellschaften die jeweils vereinbarte Versicherungssumme aus, man kassiert also doppelt.

Wichtig: Ansprüche frühzeitig anmelden

Auch scheinbare Bagatellfälle sollten dem Versicherer gemeldet werden, selbst wenn unmittelbar nach einer Verletzung keine Anzeichen für einen langwierigen Heilungsprozess vorhanden sind. Wenn sich erst längere Zeit nach einem Sportunfall eine dauerhafte körperliche Beeinträchtigung abzeichnet, ist es häufig kompliziert, die Ansprüche im Nachhinein geltend zu machen.

Je nach Landessportbund kann zusätzlich eine Übergangsleistung oder ein Krankenhaustagegeld für die Vereinssportler eingeschlossen sein.

Wer ein Amt im Verein bekleidet, ob als Vorstand oder Bootswart, profitiert ebenfalls von der Sportversicherung. Für Ehrenamtliche gibt es nicht nur die herkömmliche Haftpflicht. Je nach Bundesland haben die Sportbünde weitere Versicherungen für ihre Mitglieder abgeschlossen, etwa eine Vermögens-, eine Vertrauensschaden-, eine Bauherren- oder eine Rechtschutzpolice.

 

Regelung bei Nicht-Vereinsmitgliedern / Vereinsmitgliedern „untereinander“

Ferner können über die ARAG-Sportversicherung auch Nicht-Vereinsmitglieder abgesichert werden. Das ist wichtig, wenn beispielsweise „Schnupper“-Segelevents stattfinden. Und schließlich ist der Verein als Ausrichter von Regatten oder anderen Veranstaltungen versichert, solange dies unter dem Dach des zuständigen Landesverbands geschieht. Organisiert ein Club hingegen eine Deutsche Meisterschaft, hat der DSV als Dachverband eigens dafür eine gesonderte Ausrichterversicherung abgeschlossen.

„Normale“ Vereinsmitglieder sind untereinander in der Regel nur in Bezug auf Sachschäden versichert. Bei Personenschäden besteht aber in besonderen Fällen Haftpflichtdeckung. Beispiel: Wenn ein Amtsträger, etwa der Trainer, eine Maßnahme anordnet, bei der einer seiner Schützlinge zu Schaden kommt, kann dieser eine Leistung aus der ARAG-Sportversicherung erhalten.

Mehr dazu im Internet: www.arag-sport.de