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April 2024

ARAG

Wenn Ihr Gepäck verspätet am Zielflughafen ankommt oder sogar verloren geht, müssen Sie den Verlust schnell melden: Denn die Fluggesellschaft haftet …

Kurz und knapp das Wichtigste zum Thema

  • Zeigen Sie so schnell wie möglich schriftlich der Fluggesellschaft den Verlust, bzw. die Beschädigung Ihres Gepäckstücks an.
  • Die Fluggesellschaft haftet für den Verlust – allerdings nur bis zu einem Höchstbetrag von rund 1.270 Euro.
  • Kommt Ihr Koffer später an, können Sie für die Zeit dringend benötigte Dinge kaufen und erhalten die Kosten dafür von der Fluggesellschaft erstattet.

Der Winterurlaub ist bereits gebucht. Die Vorfreude steigt täglich. Schon bald packen Sie vielleicht die Koffer und steigen in den Flieger, um die warmen Sonnenstrahlen in der Ferne zu genießen. Herrlich, Sie sind angekommen. Doch leider ist Ihr Koffer nicht auf dem Gepäckband am Flughafenterminal zu finden. Das müssen Sie nun unverzüglich bei der Fluggesellschaft bzw. über das „Lost and Found“-Büro im Flughafen schriftlich melden.

Wann erstattet die Airline die Kosten für Kleidung und Pflegemittel?

„Verspätet“ sich Ihr Gepäckstück, dürfen Sie sich – bis es wieder auftaucht – notwendige Dinge für den Aufenthalt kaufen. Dazu zählen beispielsweise Kleidung und Pflegemittel, die Sie benötigen. Aber Achtung: Es darf nur das gekauft werden, was auch wirklich benötigt wird und keinesfalls mehr wert sein, als der Gepäckinhalt Ihres verlorenen Koffers. Bei Vorlage entsprechender Quittungen ist die Fluggesellschaft bis zu einer Höchstgrenze von 1.270 Euro zur Erstattung verpflichtet.

Wer haftet, wenn der Koffer verloren ist?

Ist das Gepäckstück verloren oder beschädigt, haftet die Fluggesellschaft – allerdings ebenfalls nur bis zu einem Höchstbetrag von rund 1.270 Euro. Möchten Sie als Reisender bei einem möglichen Verlust mehr Geld erstattet bekommen, sollten Sie den Wert Ihres Gepäcks bereits bei der Gepäckaufgabe angeben. Dafür fällt aber bei den meisten Fluggesellschaften eine Extragebühr an. Einige Fluggesellschaften raten daher, Wertgegenstände mit ins Handgepäck zu nehmen. In jedem Fall müssen Sie als Reisender der Fluggesellschaft so schnell wie möglich schriftlich den Verlust bzw. die Beschädigung anzeigen: Denn sonst erhalten Sie keine Erstattung.

Was ist das „Montrealer Übereinkommen“?

Vielleicht haben Sie schon von dem „Montrealer Übereinkommen“ gehört? In der Amtssprache heißt es „Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr“ und regelt unter anderem alles rund um verspätetes und verloren gegangenes Gepäck bei internationalen Flügen.