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März 2024

ARAG

Auswärtsspiele oder Turniere in anderen Städten sind fester Bestandteil des Spielbetriebs in den Sportvereinen – auch im Winter. Damit Eltern oder Mitglieder auf diesen Fahrten bei Eis und Schnee, die meist im privaten Pkw zurückgelegt werden, optimal geschützt sind, sollte jeder Verein über eine entsprechende Zusatzversicherung nachdenken. Denn die Vorteile liegen klar auf der Hand:

  • versichert sind Unfallschäden an Fahrzeugen, die im Auftrag des Vereins eingesetzt werden,
  • der Versicherungsschutz gilt in ganz Europa und allen Anliegerstaaten des Mittelmeers,
  • schon der Standardschutz bietet Leistungen wie Bergung, Abschleppen und Weiterbeförderung der Insassen sowie Rechtsschutz,
  • der Comfortschutz beinhaltet noch mehr Extras wie Insassen-Unfallversicherung oder die Erstattung eines eventuellen Rabattverlustes in der Kfz-Haftpflicht.

 

Finanzieller Ausgleich nach Vorleistungspflicht der eigenen Kaskoversicherung

Besteht eine eigene Fahrzeugversicherung, muss sie zuerst in Anspruch genommen werden. Eine eventuelle Selbstbeteiligung wird mit der Selbstbeteiligung in der Kfz-Zusatzversicherung verrechnet. Der nachgewiesene Verlust des Schadenfreiheitsrabatts wird von der Kfz-Zusatzversicherung mit maximal 300 Euro erstattet.

 

Neuer Service

Wir lassen Ihnen die Wahl: Sie wollen sich von Anfang an nur auf uns verlassen? Kein Problem! Wählen Sie die Vorleistungspflicht der eigenen Vollkaskoversicherung gegen einen geringen Mehraufwand einfach ab.

 

Wann sind die Fahrzeuge versichert?

Ganz gleich, wem das Fahrzeug gehört und wie viele Fahrzeuge eingesetzt werden, Sie sind automatisch versichert, wenn:

  • aktive Sportler, Funktionäre, Übungsleiter, Trainer, Angestellte und Arbeiter,
  • aber auch Turn- und Sportlehrer, Lizenzspieler, Mitarbeiter gegen Vergütung, unentgeltlich tätige Helfer und Betreuer zu und von den Veranstaltungen befördert werden oder selbst am Steuer sitzen.

 

Diese Fahrzeuge sind versichert

  • Pkw von Mitgliedern, Freunden oder Gönnern des Vereins bei Fahrten für den Verein,
  • als Pkw zugelassene Wohnmobile, Elektroautos,
  • Krafträder (Motorräder, Mopeds und Mofas),
  • Anhänger für Pkw und Krafträder
  • NEU: Lkw bis 3,5 t, die bauartbedingt einem PKW entsprechen und Wohnmobile bis 2,8 t.

 

Nicht versichert sind Fahrzeuge, die auf den Verein zugelassen oder geleast sind, sowie gewerbliche Fahrzeuge.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.arag-sport.de oder bei Ihrem zuständigen Versicherungsbüro.