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April 2024

ARAG

Martin S. war spät dran. Das abendliche Volleyball-Training sollte pünktlich um 18.00 Uhr beginnen. und er war mit seinem Rennrad noch mindestens fünf Kilometer von der Sporthalle entfernt.

Also legte er – tief über den Lenker übergebeugt – einen Zwischenspurt ein und rauschte förmlich an den Häusern der Siedlung vorbei. Martin S. fuhr gerade in einer verkehrsberuhigten Zone, in der eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h vorgeschrieben war, als ein Anwohner seinen Pkw hinter einer Kurve langsam rückwärts aus der Garageneinfahrt heraussetzte.

In seiner Eile und auch wegen seiner vorn vornüber gebeugten Haltung sah Martin S. das Hindernis zu spät. Alle Bremsversuche waren vergeblich. Er prallte mit dem Fahrrad seitlich gegen das Heck des Pkw, flog selbst im hohen Bogen darüber und schlug dahinter auf der Straße auf. Zum Glück hatte er einen Fahrradhelm getragen.

Zusätzlich zu dem nahezu komplett verbogenen Fahrradrahmen trug Martin S. einen Oberarmbruch und eine Schulterluxation davon. Die zahlreichen Prellungen waren im Vergleich dazu eher nebensächlich. Ein herbeigerufener Rettungswagen brachte ihn ins Krankenhaus.

Der Pkw-Fahrer machte gegen Martin S. Schadensersatzansprüche geltend, weil dieser durch die unangemessene Geschwindigkeit nicht die nötige Vorsicht und Rücksichtnahme im Verkehr hatte walten lassen.

Sein Verein meldete den Unfall dem Versicherungsbüro bei der ARAG Sportversicherung. Da Martin S. auch auf dem Weg zum Training im Rahmen der Sportversicherung versichert war, kümmerte sich die ARAG um den Haftpflichtschaden. Letztlich erhielt der Pkw-Fahrer 75 Prozent seines Schadens an der Karosserie ersetzt, wobei die sogenannte Betriebsgefahr des Pkw sich haftungsmindernd auswirkte.

Nachdem die Behandlung der unfallbedingten Verletzungen bei Martin S. ungefähr nach einem Jahr abgeschlossen war, ließ die ARAG durch einen medizinischen Sachverständigen die Höhe des verbliebenen Dauerschadens feststellen. Zwei Jahre nach dem „schmerzhaften Zusammentreffen“ erhielt Martin die vertraglich vorgesehene Versicherungsleistung für einen Invaliditätsgrad von 25 %.