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April 2024

ARAG

Ob eine Jugendgruppe aus der Partnerstadt zur 100-Jahrfeier oder eine Fußballmannschaft zum jährlichen Freundschaftsspiel: Vereine laden gerne ausländische Gruppen ein. Was aber passiert, wenn ein ausländischer Gast in Deutschland einen Unfall erleidet, jemand anderen schädigt oder krank wird?

Besonders im Krankheitsfall kann dies zu Ärger führen. Der erkrankte ausländische Gast geht zum Arzt und gibt dort – im guten Glauben – die Adresse des Vereins an. Der Arzt wiederum rechnet am Ende des Quartals ab und schickt dem Verein erst nach einigen Wochen die Rechnung zu. Eigentlich müsste der Verein die Rechnung nun an den Gast in sein Heimatland weiterreichen, damit es sie bezahlt. Ist jedoch die Adresse des Betreffenden nicht bekannt oder übersteigt die Rechnung dessen wirtschaftliche Möglichkeiten, ist der Ärger für den Verein vorprogrammiert.

Die ARAG Sportversicherung hat mit der EUROPA Versicherung AG eine einfache und preiswerte Versicherungsmöglichkeit geschaffen. Für nur 1,55 Euro pro Person und Tag wird eine kombinierte Unfall-, Haftpflicht- und Krankenversicherung für ausländische Gäste geboten. Der Versicherungsschutz gilt vom Betreten bis zum Verlassen der Bundesrepublik Deutschland und gilt für Gruppen, die sich maximal 28 Tage in Deutschland aufhalten.

Der Abschluss ist denkbar einfach: wenn Sie eine ausländische Gruppe erwarten, melden Sie dies bitte rechtzeitig beim Versicherungsbüro an. Sie erhalten dann ein ausformuliertes Angebot, welches Sie durch Überweisung des Beitrags annehmen können.

Eine kleine Formalität gibt es noch: Die ausländischen Gäste müssen namentlich und mit Geburtsdatum an das Versicherungsbüro gemeldet werden. Dies kann spätestens am Tag der Ankunft erfolgen, nämlich wenn bekannt ist, wer tatsächlich zur Reisegruppe gehört.

Natürlich ist es am schönsten, wenn die ausländischen Gäste ihren Aufenthalt in Deutschland ohne Probleme genießen können. Falls es aber doch zu einem Schaden kommt, steht die ARAG Sportversicherung auf Ihrer Seite.