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März 2024

ARAG

Wie in der freien Wirtschaft sind auch im organisierten Sport Tendenzen zu beobachten, dass bei Fehlentscheidungen zunehmend die Verantwortungsträger, d.h. die gesetzlichen Vertreter von Vereinen und Verbänden, für Vermögens­schäden persönlich in Anspruch genommen werden – sogar vom eigenen Verein. Wird eine Schadenersatzforderung beim Vorstand als gesetzlicher Vertreter des Vereins, bzw. beim Geschäftsführer, geltend gemacht, ist eine rechtliche Unterstützung unumgänglich.

Was kann ich tun, um mich vor möglichen Fehlern zu schützen?

Umfangreiche und interessante Informationen hierzu bietet das Video https://www.arag.de/versicherungen/vereine-verbaende/sport/d-o-versicherung/

Einfach praktisch: Auf www.ARAG-Sport.de  können Sie Ihren individuellen Beitrag ganz einfach selbst berechnen und direkt online abschließen. Gerne beraten wir Sie auch persönlich: Wenden Sie sich dazu an das für Ihren Landessportbund/-verband zuständige Versicherungsbüro – ein Anruf genügt!