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März 2024

ARAG

Die Organisation öffentlicher Veranstaltungen wie Vereinsfeste oder Versammlungen bedeuten für die Verantwortlichen einen hohen Aufwand. Jeder Verein muss als Veranstalter selbst die notwendige Vorsorge für Sicherheit und Ordnung treffen. Aber auch wenn Sie größte Sorgfalt walten lassen, ein zuverlässiges Team zusammenstellen und eine Veranstaltung organisieren, können Unfälle und Schäden nicht ausgeschlossen werden.

Vereinsmitglieder sind hierbei über den Sportversicherungsvertrag versichert. Häufig ist es jedoch so, dass auch Nichtmitglieder bei der Durchführung der Veranstaltung helfen.

Was passiert, wenn die Helfer zu Schaden kommen oder selbst einen Schaden verursachen?

Der Sportversicherungsvertrag hat auch hierfür eine Lösung: Alle von einem Verein des LSB/LSV beauftragten Helfer zur Durchführung versicherter Veranstaltungen haben Versicherungsschutz, auch wenn es Nichtmitglieder sind! Und dies im gleichen Umfang wie alle aktiven oder passiven Mitglieder des Vereins.

Eine gesonderte Anzeige der Helfer ist nicht erforderlich.

Im Schadenfall bestätigt der Vorstand die Beauftragung durch den Verein.