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April 2024

Landessportbünde

Die Richtlinie des LSB Mecklenburg-Vorpommern zur Förderung des Vereinssports unterstützt Antrag stellende Vereine jährlich bei der finanziellen Absicherung des Breitensports. Mit diesen Zuwendungen des Landes können die geförderten Vereine ab 31 Mitgliedern Unterstützung bei den Ausgaben für Fahrkosten, Aufenthaltskosten, Entschädigungen, der Anschaffung von Sportgeräten und Sportmaterialien sowie sächliche Verwaltungsausgaben in Anspruch nehmen.

Die Gesamtsumme der Fördermittel für die Vereinsförderung 2013 liegt wie im letzten Jahr bei 1.904.900,00 Euro. Dabei wird für die Vereine die Fördersumme durch eine Pro-Kopf-Bezuschussung aufgrund der gemeldeten Mitglieder errechnet. Sie ergibt sich aus der Grundzuwendung und drei zusätzlichen Zuwendungen die laut Richtlinie auf den möglichen Höchstbetrag festgelegt sind: Anzahl der Kinder und Jugendlichen (6,00 Euro), Mitgliedschaft im Landesfachverband (1,00 Euro) und Anzahl der Übungsleiterlizenzen (55,00 Euro).

Leider musste die Grundzuwendung im Vergleich zum Vorjahr um 0,30 Euro auf 4,25 Euro reduziert werden. Grund hierfür ist die gestiegene Zahl der Antrag stellenden Vereine von 1.374 auf 1.390 sowie ein Zuwachs der geförderten Mitglieder von 217.864 auf 224.578. So sind die 1.904.900,00 Euro Fördermittel auf eine größere Zahl von Vereinen und Mitgliedern aufzuteilen, so dass nur eine geringere Grundzuwendung angesetzt werden kann.

Die Fördermittel werden vom Landessportbund M-V an die acht Stadt- und Kreissportbünde weitergereicht, die wiederum die Auszahlung an die Sportvereine veranlassen. Für 2013 ist dies inzwischen erfolgt. Die Verwendungsnachweise des Zuwendungsbescheides sind zur Prüfung bei den Stadt- und Kreissportbünden bis zu drei Monaten nach Verwendung der Zuwendung bzw. spätestens zum 31.12.2013 vorzulegen.

Quelle: LSB-Mecklenburg-Vorpommern – http://www.lsb-mv.de