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April 2024

ARAG

Um 7 Uhr morgens schaute die 12-jährige Jana zum x-ten Mal aus dem Fenster. Es sah ganz so aus, als würde heute ein wunderschöner Sonnentag werden. Jana war entgegen ihrer Gewohnheiten schon seit Sonnenaufgang wach und total aufgeregt.

Heute ging es mit 14 weiteren Mitgliedern ihres Karatevereins nach Berlin zu einem mehrtägigen Lehrgang.

Um 9.30 Uhr trafen sich die Kinder und ihre beiden Trainer am vereinbarten Treffpunkt. Eigens für diese Fahrt war ein Bus mit Fahrer angemietet worden.

Kaum, dass der Bus losgefahren war, packten die Kids ihre mitgebrachten Sachen aus und übertrumpften einander mit MP3-Playern, Smartphones und teuren Kameras. Zwei hatten sogar hochwertige Tablet-PCs im Reisegepäck. Das war zwar nicht im Sinne des Vereins, nun aber nicht mehr zu ändern.

Die Stimmung war ausgelassen. Alle zwei Stunden gab es eine Pause mit Snacks, Getränken und natürlich viel Bewegung.

Sie waren noch 80 km von Berlin entfernt, als die Teilnehmer sich nach der letzten Rast anschickten, wieder in den Bus zu steigen. Jana war gerade in ein Gespräch mit ihrer Freundin vertieft, als Trainer Michael ein großes Loch in einer der hinteren Scheiben des Busses entdeckte.

Die Aufregung war natürlich groß. Schnell liefen alle zu ihren Plätzen, um zu kontrollieren, ob ihr Handgepäck noch vollständig war. Das war leider nicht der Fall. Diebe hatten gezielt die Scheibe zerstört, die Wertgegenstände herausgesucht und waren in der Zwischenzeit damit sicher schon über alle Berge.

Die herbeigerufene Polizei machte den Bestohlenen keine große Hoffnung, dass die Sachen wieder aufgefunden würden.

Mit deutlich gedrückter Stimmung fuhr man die restliche Strecke zum Ziel.

Unterwegs fiel Michael ein, dass er beim Planen der Reise vom Vereinsvorstand angewiesen worden war, eine Reiseversicherung bei der ARAG Sportversicherung abzuschließen.

Der Abschluss einer solchen Versicherung ist in dem Fall Pflicht, wenn der Verein als „Reiseveranstalter“ fungiert. Reiseveranstalter ist dem Gesetzestext nach derjenige, der mindestens zwei Einzelleistungen einer Reise, von denen die eine nicht ganz untergeordnete Bedeutung hat, zu einem Gesamtpreis zusammenfasst und die Erbringung in eigener Verantwortung übernimmt.

Klingt etwas kompliziert, aber auf die Reise des Karatevereins traf genau das zu: Der Verein hatte nämlich nicht nur den Bus als Beförderungsmittel, sondern daneben auch die Unterkunft für die Teilnehmer gebucht. Damit sind im Sinne des Gesetzes zwei weitgehend gleichgeordnete Einzelleistungen einer Reise zusammengefasst, was den Verein zum Reiseveranstalter macht und ihn zum Abschluss einer Insolvenzabsicherung verpflichtet.

Michael erkundigte sich im Versicherungsbüro seines Landessportbundes nach dem Umfang dieser Versicherung. Dort konnte man ihm zur Erleichterung aller Bestohlenen sagen, dass die abgeschlossene Reiseversicherung unter anderem auch eine Reisegepäckversicherung beinhaltet.

Mit diesem Wissen konnten die Kinder trotz des Zwischenfalls ihren Karatelehrgang doch noch genießen.

Die ARAG Sportversicherung erstattete den betroffenen Teilnehmern den Zeitwert der gestohlenen Gegenstände schnell und unbürokratisch.

Mehr über das Thema Reiseversicherung erfahren Interessierte im Internet oder im Versicherungsbüro ihres Landessportbundes/-verbandes.

Kontaktdaten finden Sie hier: www.arag-sport.de.