Dr. Rolf Müller, Präsident des Landessportbundes Hessen (lsb h) will sich für einen sachlichen und ideologiefreien Umgang mit dem Thema des Schwimmens von muslimischen Frauen und Mädchen einsetzen. Dabei hält er ein Tragen des sogenannten „Burkinis“, einem Badeanzug, der fast den ganzen Körper bedeckt und mit den islamischen Bekleidungsregeln konform geht, für eine denkbare Zwischenlösung. Allerdings ist dieses Schwimm-Bekleidungsstück immer noch nicht in allen hessischen Schwimmbädern erlaubt.
„Letztlich ist der Burkini auch nichts anderes als ein Badeanzug. Wenn durch ihn mehr muslimische Mädchen und Frauen das Schwimmen lernen, ist er sinnvoll und sollte überall zugelassen werden“, plädiert Müller dafür, das Thema pragmatisch zu sehen.
„Die erschreckend hohe und steigende Zahl an Todesfällen beim Baden zeigt deutlich, dass der Stellenwert des Schwimmens offensichtlich immer weiter zurückgeht. Immer weniger Menschen sind sichere Schwimmer. Dabei ist der Anteil muslimischer Mädchen und Frauen davon noch stärker betroffen als der Rest der Bevölkerung.“ Für Müller ist die Zulassung von Burkinis als korrekte Badebekleidung deshalb ein richtiger Schritt, um mehr muslimische Mädchen und Frauen überhaupt den Zugang zum Schwimmen zu erleichtern.
Nicht nur Schwimmbadbetreiber stehen der Verwendung von Burkinis teilweise noch kritisch gegenüber. Auch unter Muslimen gibt es offenbar aus religiös-kulturellen Gründen unterschiedliche Auffassungen dazu. Im vergangenen Jahr hatten die Eltern einer elfjährigen Frankfurter Schülerin gegen den gemeinsamen Schwimmunterricht ihrer Tochter geklagt, sind allerdings vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof gescheitert. Nach Auffassung des Gerichts entspricht ein Burkini, der den ganzen Körper bedeckt, jedoch den islamischen Kleidungsvorschriften. Durch seine Verwendung stehe der Teilnahme am gemeinsamen Schwimmunterricht nichts entgegen. Die Eltern haben jetzt sogar vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Revision gegen das Urteil eingelegt.
Für den Präsidenten des Landessportbundes hingegen ist die Benutzung von Burkinis ein guter Kompromiss zwischen dem Respekt vor den religiösen Auffassungen Einzelner und dem Anspruch an eine offene, tolerante Gesellschaft, die ihrem Bildungsauftrag nachkommen muss. „Der Burkini ist sicher nicht der Stein des Weisen, der alle Probleme löst die zu bewältigen sind, wenn es um den Schwimmunterricht für muslimische Mädchen und Frauen geht. Allerdings ist er ein guter Ansatz, um Vorbehalte auszuräumen und den Weg zum Schwimmen zu erleichtern“, ist Müller überzeugt. Deshalb sollte das Tragen von Burkinis in allen hessischen Schwimmbädern erlaubt sein, fordert der lsb h-Chef.
Quelle: LSB Hessen – http://www.landessportbund-hessen.de