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Dezember 2024

ARAG

Die meisten Vereine müssen ihren Sportbetrieb auf kommunaleigenen Sportanlagen (z.B. auf Sportplätzen und in Sporthallen) durchführen, da die wenigsten Vereine Eigentümer einer eigenen Sportanlage sind. Wenn die Kommune und der Sportverein sich über die Nutzung einig werden, wird in aller Regel ein Nutzungsvertrag abgeschlossen. In diesem Vertrag werden die Rechte und Pflichten der Vertragspartner sowie die Haftung im Schadenfall geregelt.

Der Verein bzw. das zuständige Vereinsmitglied (z.B. der Trainer oder der Übungsleiter) übernimmt dabei häufig das Risiko für den Verlust des Schlüssels dieser Sportanlagen. Der Verlust eines solchen Schlüssels verursacht in der Regel hohe Kosten für den Austausch der Schließanlage. Um den Verein bzw. deren Beauftragten vor diesen Kosten zu schützen, bietet die Haftpflichtversicherung der Sportversicherung des Landessportbundes/Landessportverbandes eine entsprechende Grundabsicherung.

Die ARAG Sportversicherung leistet Ersatz für den erforderlichen Austausch der Schließanlage und Ersatz der Schlüssel, wenn die Sportstättenschlüssel den berechtigten Vertretern der Mitgliedsvereine abhanden kommen oder diese beschädigt werden. Provisorische Sicherungsmaßnahmen sind ebenfalls versichert.

Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz bleiben allerdings Folgeschäden an den Sportstätten und deren Einrichtungen, wenn aufgrund des Verlustes der Schlüssel unbefugten Personen der Zugang zur Sportstätte ermöglicht wird.

Den Vereinen wird daher empfohlen, sich vor der Entgegennahme von fremden Schlüsseln zu erkundigen, welche Kosten bei einem Verlust entstehen können. Die Versicherungssumme der Sportversicherung orientiert sich in der Regel am Bedarf durch den Verlust einzelner Bereichsschlüssel. Besteht höherer Bedarf, bietet das zuständige Versicherungsbüro beim LSB/LSV den Vereinen eine Anschlussversicherung in Höhe des tatsächlichen Bedarfs. Die vorhandene Grundabsicherung wird hierbei entsprechend berücksichtigt.

Um das Risiko so gering wie möglich zu halten, können die Kommunen und die Vereine eine Vereinbarung treffen, dass niemals der Hauptschlüssel, sondern nur ein Bereichsschlüssel für die Sportstätte herausgegeben wird. Geht dieser Schlüssel verloren, sind die Kosten in der Regel deutlich geringer.

Im Schadenfall gilt grundsätzlich:

Der Verlust eines Sportstättenschlüssels sollte unverzüglich dem verantwortlichen Vertreter der Kommune und dem zuständigen Versicherungsbüro beim LSB/LSV gemeldet werden.

Ein Tipp für vereinseigene Gebäude:

Wenn der Verein Eigentümer ist, besteht kein Versicherungsschutz über die Sport-Haftpflichtversicherung. Bei dem Verlust eigener Schlüssel handelt es sich um einen sogenannten Eigenschaden, der nur über eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung erfasst ist. Besteht keine obligatorische Absicherung über die Sportversicherung, steht den Mitgliedsorganisationen das zuständige Versicherungsbüro beim LSB/LSV gerne für eine Beratung und zur Erstellung eines unverbindlichen Angebotes zur Verfügung.

Weitere Informationen: www.ARAG-Sport.de