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Dezember 2024

ARAG

Als die fünfjährige Tina beim Kinderturnen vom Schwebebalken fiel und das Bewusstsein verlor, wusste die Übungsleiterin sofort, was zu tun war. Schließlich war sie sehr sorgfältig ausgewählt und geschult worden.

Glück für Tina und all die anderen Kinder beim Vereinssport! Die Übungsleiter sind in der Regel gut ausgebildet.

Durch die Empfehlung der Berufsgenossenschaft (BG) „Grundsätze der Prävention“ ist der Vorstand gehalten dafür zu sorgen, dass bei einer Gruppengröße von zwei bis zu 20 anwesenden Versicherten mindestens ein Ersthelfer zur Verfügung steht.

Um auch die wechselseitige Erste Hilfe für die Übungsleiter untereinander zu gewährleisten und zugleich den Vereinen die Planung des Übungsleitereinsatzes zu vereinfachen, ist die VBG der Auffassung, dass jeder Übungsleiter in der Ersten Hilfe aus- und fortgebildet sein muss.

Die Ausbildung erfolgt in einem 16 Stunden umfassenden Erste-Hilfe-Lehrgang bei einem berufsgenossenschaftlich ermächtigten Ausbildungsträger. Die Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre durchzuführen; sie besteht aus einem Erste-Hilfe-Training im Umfang von acht Stunden. Ist die Zweijahres-Frist überschritten, müssen der Erste-Hilfe-Lehrgang wiederholt und die Kenntnisse aufgefrischt werden.

Eigentlich ist es für Jedermann ratsam, einmal einen Erste-Hilfe-Kurs zu besuchen und regelmäßig aufzufrischen. Die meisten Menschen beschäftigen sich nach dem Kurs, der Voraussetzung zum Erwerb der Fahrerlaubnis ist, nicht mehr mit dem Thema. Wissen, das nicht angewandt wird, geht bei den meisten Menschen aber nach und nach verloren.

Wenn möglichst viele Menschen sich dazu entschließen, ihre Kenntnisse aufzufrischen, steigt die Chance, dass einem selbst geholfen wird, wenn man einmal in eine solche Lage gerät.

Selbstverständlich genießen auch die Übungsleiter der in den LSB/LSV organisierten Vereine Versicherungsschutz in der Unfall- und Haftpflichtversicherung. Wenn es also einmal zum Vorwurf z.B. der unterlassenen Hilfeleistung oder Verletzung der Aufsichtspflicht kommt, sollte man sich an das Versicherungsbüro beim jeweiligen Landessportbund-/verband wenden.

Informationen zum Thema Unfall und Prävention  sind  – damit es hoffentlich erst gar nicht so weit kommt –  auch auf unseren Internetseiten zu finden unter: http://www.arag-sport.de/forschung-und-praevention/.