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April 2024

Landessportbünde

SBR-Präsidium stellt dem Hauptausschuss Ergebnisse einer Arbeitsgruppe vor

Das Projekt „Verbandsentwicklung im Sportbund Rheinland“ nimmt weiter konkrete Formen an. In der jüngsten Sitzung des Hauptausschusses stellte SBR-Vizepräsident Walter Desch ein Gesamtkonzept für den Sportbund Rheinland vor, das die Arbeitsgruppe „Strukturen“ entwickelt hat. Dies soll nun als Diskussionsgrundlage mit den Fachverbänden und den Sportkreisvorsitzenden dienen, aber auch dem Präsidium selbst. Ziel soll sein, einen entsprechenden Beschlussvorschlag der SBR-Mitgliederversammlung am 24. Mai 2014 zur Verabschiedung vorzulegen. „Wir befinden uns in einem Diskussionsprozess, der noch nicht vollständig abgeschlossen ist“, sagte SBR-Präsident Fred Pretz. Teilweise werde das Konzept noch kontrovers diskutiert, andererseits gebe es auch sehr positive Rückmeldungen zu der Ausarbeitung.

Nach dem vorliegenden Arbeitspapier gliedern sich die künftigen Zuständigkeitsbereiche des SBR-Präsidiums in vier Handlungsfelder und drei Querschnittsaufgaben. Als Handlungsfelder wurden die Interessenvertretung, die Vereinsentwicklung, die Qualifizierung und die Jugendarbeit definiert. Querschnittsaufgaben sind Kommunikation/Öffentlichkeitsarbeit, Finanzen/Recht/Steuern sowie Gleichstellung. Nach dem von Desch vorgestellten Konzept würde sich die Zahl der Präsidiumsmitglieder von derzeit zehn auf sieben verringern.

Neu ist auch, dass der SBR-Geschäftsführer als Mitglied des Präsidiums Stimmrecht erhält. Dem Präsidium obliegt es, Kommissionen zu Themenfeldern des organisierten Sportes zu berufen, denen Experten angehören. Den Kommissions-Vorsitz hat das zuständige Präsidiumsmitglied. Aufgabe der Kommissionen ist es, Arbeitsvorlagen und Konzepte zu erarbeiten und das Präsidium in den jeweiligen Themen zu beraten. Die Ähnlichkeit zu den bisherigen Ausschüssen sei erkennbar, jedoch sollen die Kommissionen vielseitiger besetzt und zahlenmäßig kleiner sein.

Die Arbeitsgruppe schlägt außerdem vor, das Verfahren bei der Wahl der Sportkreisvorsitzenden zu ändern. Danach hätten die Vereine ein Vorschlagsrecht, dem Präsidium verbliebe jedoch ein Vetorecht. Damit würde man der Tatsache gerecht, dass Sportkreise rechtlich unselbstständige Untergliederungen des Sportbundes Rheinland sind.

Der Hauptausschuss, bestehend aus den Vertretern der Fachverbände und der Sportkreisvorsitzenden, soll nach dem vorliegenden Papier durch zwei neue Organisationseinheiten ersetzt werden. So sind separate Tagungen mit den Vertretern der Fachverbände sowie den Sportkreisvorsitzenden vorgesehen. Diese sollen ein- bis zweimal jährlich stattfinden.

„Unser Wunsch ist es, dass Sie dieses Gesamtkonzept in Ihren Reihen diskutieren und uns dazu bis zum 30. November Ihre Rückmeldung geben. Wir freuen uns auf einen zielführenden Diskussionsprozess“, schloss SBR-Präsident Fred Pretz.

Quelle: www.sportbund-rheinland.de