- Förderung von Sportvereinszentren ist keine Wettbewerbsverzerrung
- Ohne solidarische Querfinanzierung wird Kinder- und Jugendsport zu sozialverträglichen Preisen immer schwieriger
- Freizeit- und Gesundheitssport zählen zu den Kernaufgaben des Vereinssports
Ganz Europa beneidet Deutschland um das einzigartige gemeinnützige Sportsystem. Viele größere Sportvereine stellen sich für die Zukunft auf und reagieren auf die sich ändernden Bedürfnisse und zeitlichen Möglichkeiten ihrer Mitglieder, indem sie Sportvereinszentren eröffnen. Die Betreiber kommerzieller Fitnessstudios sehen darin einen Grund zur Klage und haben sich auf Initiative des Arbeitgeberverbandes deutscher Fitness- und Gesundheitsanlagen (DSSV) und der Fitnessinitiative Deutschland (FID) zu einem Bündnis zusammengeschlossen. Ihr Vorwurf: Die Sportvereinszentren mit teilweise integrierten Fitnessstudios würden den Wettbewerb durch öffentliche Zuschüsse und kommunale Bürgschaften verzerren. Der DSSV versucht bisher immer wieder, mit Klagen nicht nur gegen Vereine, sondern auch Bürgermeister vorzugehen.
Klaus Tappeser, Präsident des Württembergischen Landessportbundes (WLSB), bezieht eindeutig Stellung. „Unsere Sportvereine werden zu Recht gefördert. Sie betreiben mit den Sportvereinszentren nicht nur Fitnessstudios, sondern errichten ein Gebäude der Gemeinschaft, in dem vom Mutter-und-Kind-Turnen bis zur Bewegung im Alter allen Generationen ein Angebot gemacht wird. Es ist ein Angebot, das sich in erster Linie an die Mitglieder eines gemeinwohlorientierten Vereins richtet. Vereine erfüllen die stets wachsenden gesellschaftlichen Aufgaben und Anforderungen mit immer weniger öffentlichen Mitteln für den Sportbetrieb. Dies hat zur Folge, dass die solidarische Querfinanzierung innerhalb der Sportvereine weiter verstärkt werden muss. Sportvereinszentren mit ihrem breiten und vielfältigen Angebot können optimal dazu beitragen. Nur so und durch eine ausreichende Förderung durch die öffentliche Hand können die Sportvereine im Kinder- und Jugendsport umfangreiche Angebote auch zu sozialverträglichen Preisen machen.“ Deshalb sind die Sportvereine als gemeinnützige Organisationen anerkannt, genießen eine besondere rechtliche und steuerliche Behandlung und sind auch befugt, mit öffentlichen Mitteln gefördert zu werden.
Zudem argumentieren DSSV und FID, dass die ureigene Aufgabe der Sportvereine der Wettkampfsport sei. „Das stimmt nicht“, widerspricht WLSB-Chef Tappeser und blickt auf die Anfänge des organisierten Sports zurück: „Als Friedrich Ludwig Jahn 1811 seinen Turnpark eröffnete, hatte er nicht den sportlichen Wettstreit im Blick, sondern die Leibesertüchtigung.“ Insofern ist der Freizeit- und Gesundheitssport aus historischer Sicht ein originäres Betätigungsfeld der Sportvereine, dazu noch gerätegestützt.
Genauso sieht es auch der Deutsche Olympische Sportbund, der ebenso wie der WLSB keine Ansatzpunkte für die Klagen des DSSV sieht und die gesellschaftspolitisch unbedingt notwendige Förderung von Vereinen und auch von Sportvereinszentren fördert. Unterstützt werden WLSB und DOSB auch durch den ehemaligen WLSB-Vizepräsidenten Rainer Brechtken, Präsident des Deutschen Turnerbunds sowie Sprecher der Fachverbände im DOSB.
Quelle: www.wlsb.de