- Setzen Freunde, Helfer oder Mitglieder ihren privaten Pkw für den Verein ein?
- Wer übernimmt die Kosten nach einem Verkehrsunfall?
Mit sattem Geräusch ließ Leo die Autotür ins Schloss fallen und strich stolz mit der Hand über den makellosen Lack seines „neuen“ Gebrauchtwagens, einem amerikanischen Van. Die erste Fahrt für den Verein ging zu einem Tischtennisturnier. Die Mannschaftskameraden hatten als Fahrer natürlich den Mann mit dem komfortabelsten Wagen ausgesucht.
Zwei Stunden und 180 Kilometer später, als es bereits dunkel geworden war und sich die Sicht durch aufkommenden Nebel stark verschlechtert hatte, wurde der Verkehr immer dichter.
Plötzlich tauchte unmittelbar vor Leos Van eine Nebelwand auf. Die Sicht reichte nicht einmal mehr bis zum Ende seiner Motorhaube und da knallte es auch schon einmal, zweimal, dreimal…
Glücklicherweise war Niemandem etwas passiert. Aber sein schönes neues Auto war sicher nicht mehr zu reparieren. Zwei Wagen vor ihm, der neue Van und auch das hinter ihm fahrende Fahrzeug hatten sich total ineinander verkeilt.
Zu allem Überfluss hatte Leo sich bei der Anmeldung des Wagens nur für eine Kfz-Haftpflicht- und Teilkasko-Versicherung entschieden. Die in diesem Fall erforderliche Vollkasko-Versicherung war ihm bei dem amerikanischen Modell zu teuer gewesen. Auf seinem eigenen Schaden würde er wohl sitzen bleiben.
Einer der Mitfahrer hatte dann aber die rettende Idee. Er selbst hatte nach einem Unfall damals beim Vereinsvorsitzenden angeregt, eine Kfz-Zusatzversicherung bei der ARAG-Sportversicherung abzuschließen. Die war doch extra für solche Fälle ausgelegt.
Richtig – die ARAG Sportversicherung übernahm den Schaden problemlos und regulierte unbürokratisch.
Die Kfz-Zusatzversicherung ist eine Erweiterung zur Sportversicherung. Sie sichert selbstverschuldete Unfallschäden an den eingesetzten Pkw ab.
Leo hatte nach der Meldung lediglich die vereinbarte Selbstbeteiligung in Höhe von 150,- Euro zu tragen. Die Hochstufung in der Kfz-Haftpflichtversicherung für den verursachten Drittschaden wurde ebenfalls über den vereinbarten Comfortschutz abgedeckt und von der ARAG Sportversicherung übernommen.
Hunderttausende von ehrenamtlichen Helfer/innen und auch viele Mütter und Väter befördern Kinder und Sportler/innen mit ihren privaten Pkw zu Spielen, zum Training oder zu Wettkämpfen. Unfallfrei geht das leider nicht immer – das hat das oben genannte Beispiel gezeigt. Deshalb haben sich immer mehr Vereine dazu entschlossen, ihre Helfer über eine Kfz-Zusatzversicherung mit Rechtschutz bei der ARAG Sportversicherung abzusichern. Diese praktische Ergänzung zum Sportversicherungsvertrag deckt Fahrten zur Beförderung (auch zur Selbstbeförderung) von aktiven Sportlern, Funktionären und Übungsleitern zu Vereinsveranstaltungen ab. Fahrten zu offiziell angesetzten Trainings- und Übungsstunden, Jugendfreizeiten oder zu Vorstands- und Ausschuss-Sitzungen sind ebenfalls mitversichert.
Wenn man bedenkt, wie häufig diese Fahrten anfallen, wird erst deutlich, wie sinnvoll und unverzichtbar die Kfz-Zusatzversicherung mit Rechtsschutz ist. Der Beitrag staffelt sich nach der Vereinsgröße, dem gewählten Umfang sowie nach der Höhe der gewünschten Selbstbeteiligung.
Den vollständigen Versicherungsumfang finden Sie unter www.arag-sport.de. Oder nehmen Sie Kontakt auf zum Versicherungsbüro beim Landessportbund/-verband.
Verschiedene Kontaktwege finden Sie auf www.arag-sport.de.