Die „Warsteiner Legionellen-Krise“ scheint überstanden. Die Reisewarnung ist aufgehoben. In der Stadt waren 165 Menschen an den Bakterien erkrankt, zwei von ihnen starben.
In der November-Ausgabe des VID haben wir von einem Schadenfall berichtet, bei dem ein junger Sportler sich beim Duschen im Vereinshaus eines befreundeten Vereins mit Legionellen infiziert hatte und schwer erkrankt war. Er hat den gastgebenden Verein unter anderem wegen mangelnder Wartung der sanitären Anlage erfolgreich auf Schadenersatz in Anspruch genommen. Die ARAG Sport-Haftpflichtversicherung regulierte den Schaden mit dem Sportler und seiner Krankenversicherung.
Was sind Legionellen und wie können sie uns schaden?
Legionellen sind bewegliche Stäbchenbakterien, die in zahlreichen Arten weltweit in Oberflächengewässern und auch im Boden vorkommen. Über das Grundwasser können Legionellen deshalb auch in sehr geringer Konzentration ins Trinkwasser gelangen.
Legionellen breiten sich am besten im warmen Wasser aus. Durch stehendes Gewässer wird die Vermehrung gefördert.
Ein großes Problem ist eine zu starke Konzentration von Legionellen, die bei Vernebelung des Trinkwassers, z.B. beim Duschen, in die Lungen geraten und dort zu schweren Erkrankungen führen können.
Erkrankungen mit Legionellen treten in zwei unterschiedlichen Verlaufsformen auf, wobei bei beiden Begleiterscheinungen wie Unwohlsein, Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen sowie Schmerzen im Brustbereich, Husten, Durchfälle und Verwirrtheit vorkommen können.
Die eigentliche „Legionärskrankheit“ zeigt sich in einer schweren Lungenentzündung, die unbehandelt in 15-20 Prozent der Fälle tödlich verläuft. Die Inkubationszeit beträgt zwei bis zehn Tage, in seltenen Fällen bis zu zwei Wochen.
Beim weitaus häufiger vorkommenden „Pontiac-Fieber“ handelt es sich um eine fiebrige, grippeähnliche Erkrankung mit einer Inkubationszeit bis zu zwei Tagen, die meist ohne Lungenbeteiligung binnen weniger Tage abheilt. In Deutschland schätzt man, dass jährlich mindestens 100.000 Erkrankungen vorkommen.
Die neue Trinkwasserverordnung
Die Trinkwasserverordnung ist in geänderter Form am 14.12.2012 in Kraft getreten. Zweck der Verordnung ist es, die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von Wasser ergeben können, zu schützen.
Die Trinkwasserverordnung betrifft neben Mehrfamilienhäusern, Hotels, Geschäfts- und Gewerbebetrieben, usw. auch alle Sportanlagen mit Duschen, deren Trinkwasserspeicher mehr als 400 Liter und/oder deren Rohrleitungsinhalt mehr als drei Liter aufweisen.
Daher ist es wichtig, mögliche Quellen zwischen Übergabe- und letzter Zapfstelle, die zum Stehen des Wassers und somit zur Brutstätte für die Legionellen führen können, zu vermeiden und zu beseitigen. Alle toten Leitungen, nicht benutzte Zapfstellen und zu große Rohrleitungen müssen umgebaut werden. Außerdem muss für eine ausreichende und dauerhafte Wassererwärmung auf mindestens 60° Celsius gesorgt werden.
Lassen Sie Ihre Wasseranlagen prüfen!
Bis spätestens zum 31.12.2013 müssen die unter die Trinkwasserverordnung fallenden Sportanlagen auf Legionellenbefall untersucht werden.
Hierzu muss der Eigentümer der Sportanlage ein akkreditiertes Labor mit der Prüfung beauftragen. Die Entnahme und Untersuchung der Proben muss jährlich durchgeführt werden. Nach drei Ergebnissen ohne Beanstandungen, kann das Untersuchungsintervall auf alle drei Jahre verlängert werden.
Für die Entnahme der Proben müssen, falls noch nicht vorhanden, Probeentnahmestellen hinter dem Ausgang und vor dem Zirkulationseintritt des Wassererwärmers und an der entferntesten Duscharmatur eines Leitungsstrangs eingerichtet werden.
Eine Anzeigepflicht gegenüber dem Gesundheitsamt besteht bei Neubau, baulicher und technischer Veränderung, Stilllegung und Wiederinbetriebnahme der Wasserversorgungsanlage. Die Untersuchungsergebnisse der Proben müssen nur bei Überschreitung der Grenzwerte angezeigt werden.
Ansprechpartner für konkrete Fachfragen sind alle Sanitärbetriebe.