„Der Glücksspiel-Staatsvertrag wird langsam, aber sicher zur Tragikomödie.“ Diese Einschätzung hat der Präsident des Landessportbundes Hessen e.V. (lsb h), Dr. Rolf Müller, Ende Januar abgegeben. Der Chef des Landessportbundes wiederholt damit seine schon zuvor geäußerte Kritik am Verfahren der Konzessionsvergabe für Sportwetten. „Am 15. Dezember 2011 wurde der Vertrag von den Ministerpräsidenten unterzeichnet. Aktuell, mehr als zwei Jahre später, ist eine Konzessionsvergabe immer noch nicht in Sicht.“
„Der Glücksspiel-Staatsvertrag wird zur Tragikomödie“
Müller befürchtet durch diese Entwicklung einen nicht unerheblichen Schaden für den organisierten Sport. „Wenn der Sport seine Aufgaben für die Gesellschaft in bewährter Weise erfüllen soll, ist er dringend auch auf die Mittel aus den Sportwetten angewiesen. Jeder Tag, an dem der Staatsvertrag keine Wirkung erzielt, ist ein Tag der verlorenen Sportförderung“, betonte Müller. Gleichzeitig erinnerte er daran, dass die Ziele des Staatsvertrags darin lägen, den Spieltrieb der Menschen zu kanalisieren, Kriminalitätsabwehr, Suchtprävention und Schutz der Integrität des sportlichen Wettbewerbs zu ermöglichen. Diese Ziele würden durch den Stillstand des Verfahrens in den Hintergrund gedrängt.
Der lsb h-Chef sieht durch die bestehende Hängepartie bei der Konzessionsvergabe seine bereits im vergangenen Jahr geäußerten Befürchtungen bestätigt. Seiner Auffassung nach hat sich die in der gegenwärtigen Version des Staatsvertrags festgelegte Anzahl von lediglich 20 Konzessionen in der Praxis als unrealistisch erwiesen. Müller hatte deshalb vorgeschlagen, von den vorgesehenen Instrumenten des Vertrags Gebrauch zu machen, die ausdrücklich eine Erhöhung der Konzessionsinhaber durch das Votum der Ministerpräsidenten vorsehen.
Quelle: www.landessportbund-hessen.de