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Dezember 2024

ARAG

Was ist wirklich dran am Schneesporthelm – eine gemeinsame Stellungnahme

Gerade der Schneesport verbindet körperliche Aktivität und Naturerlebnisse auf einzigartige Weise und kann auch deshalb einen positiven Beitrag zur Gesundheit und zum Wohlbefinden leisten.

Wie in jeder anderen Sportart kommt es auch beim Skifahren und Snowboarden zu Verletzungen. Dabei unterscheidet man ursächlich zwischen Verletzungen

  • ohne Fremdeinwirkung (z.B. Stürze durch Fahrfehler),
  • Verletzungen durch Fremdeinwirkung (Kollisionsunfälle),
  • Verletzungen durch technische Mängel (Fehlauslösung der Bindung) und
  • Sturzverletzungen durch widrige äußere Umstände (Hindernis unter der Schneeoberfläche).

Insgesamt ist das Risiko, sich beim Skifahren oder Snowboarden zu verletzen, vergleichbar mit dem in vielen anderen Sportarten.

In den vier großen Ballsportarten Fußball, Handball, Basketball und Volleyball liegt das Verletzungsrisiko sogar vier- bis sechsmal höher als im alpinen Skisport.

Allerdings ist der Schweregrad einer Verletzung im Schneesport oft höher. Gründe hierfür sind u.a. die Fahrgeschwindigkeit und die daraus resultierenden Kräfte, die z.B. bei einem Sturz oder einer Kollision auf den Körper einwirken.

Etwa 10-15 Prozent der Verletzungen von Schneesportlern betreffen den Kopfbereich. Dieser Anteil blieb in den letzten Jahren annähernd konstant. Allerdings kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden, dass auch technische Entwicklungen wie die verbesserte Pistenpräparation mit daraus resultierenden härteren und schnelleren Pisten oder neue Materialen Einfluss auf Häufigkeit und Schwere der Kopfverletzungen haben.

In diesem Zusammenhang sollte nicht vergessen werden, dass eine Vielzahl der Kopfverletzungen nicht auf Kollisionen, sondern auf Stürze mit dem Kopf auf die harte Piste zurückzuführen ist.

Gerade vor diesem Hintergrund wird diskutiert, inwieweit das Tragen von Schneesporthelmen und eine gesetzliche Helmpflicht das Risiko für Kopfverletzungen ggf. senken können. ASiS, bfu, KfV und EuroSafe empfehlen einmütig allen Schneesportlern bei der Ausübung ihres Sports einen Helm zu tragen, der die Norm EN 1077 erfüllt.

Bei aller Fokussierung auf das Helmtragen und somit auf die passive Sicherheit sollte aber nicht vergessen werden, dass vor allem im Bereich der aktiven Sicherheit noch großes Potenzial für die Reduzierung von Verletzungen im Schneesport liegen.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Schneesporthelm und Helmpflicht

Sinkt die Zahl der Verletzungen durch das Tragen von Schneesporthelmen?

Antwort: Ja. Schneesporthelme können helfen, sowohl die Zahl, als auch die Schwere von Kopfverletzungen zu reduzieren. Wissenschaftliche Studien ergaben, dass (abhängig vom Studiendesign und der Struktur der untersuchten Schneesportler) zwischen 22 und 60 Prozent der Kopfverletzungen durch das Tragen eines Schneesporthelms vermieden werden können.

Aktuelle Erhebungen aus Österreich zeigen, dass die Zahl der Gehirnerschütterungen bei Schneesportlern, die einen Helm trugen, mit 2,8 Prozent nur etwa halb so hoch war wie bei den Schneesportlern ohne Helm (5,5%). Die häufig genannte Zahl von 85 Prozent Reduzierung der schweren und tödlichen Kopfverletzungen stammt hingegen aus einer Studie zu Radhelmen aus dem Jahre 1989 und kann deshalb nicht vollständig auf den Skisport übertragen werden.

 

Sinkt die Zahl der tödlichen Kopfverletzungen durch das Tragen von Schneesporthelmen nachweisbar?

Antwort: Auch aufgrund der glücklicherweise verhältnismäßig sehr geringen Fallzahlen liegen hierzu noch keine wissenschaftlichen Untersuchungsergebnisse vor. Allerdings lässt der Rückgang der schwerwiegenden Kopfverletzungen insgesamt den Schluss zu, dass der Schneesporthelm auch das Risiko für tödliche Kopfverletzungen reduziert.

 

Erhöht das Tragen eines Helms das Risiko für andere Verletzungen z.B. im Bereich der Halswirbelsäule?

Antwort: Nein. Studien zu diesem Thema kommen zu dem Schluss, dass Schneesporthelme kein zusätzliches Risiko für Verletzungen im Bereich der Halswirbelsäule darstellen.

 

Skifahrer beklagen sich häufig über mangelnden Tragekomfort der Helme, über Sichteinschränkungen und darüber, dass Außengeräusche schlechter wahrgenommen werden. Was sagt die Forschung dazu?

Antwort: Häufig angeführte Nachteile von Helmen (Sichteinschränkung, Komfort etc.) sind nach neuen Erkenntnissen objektiv nicht belegbar. Gerade moderne Helme bieten hohen Tragekomfort und schränken weder die visuelle noch die auditive Wahrnehmung ein.

 

Fahren Schneesportler mit Helm schneller oder riskanter?

Antwort: Nein, aktuelle Studien zeigen, dass Schneesportler mit Helm nicht risikoreicher oder schneller fahren als solche ohne Helm. Es kommt durch das Tragen eines Schneesporthelms also nicht zur sogenannten Risiko-Kompensation.

 

Wie stehen Experten zum Thema Helm und Helmpflicht?

Antwort: Internationale Skisicherheits-Experten empfehlen einmütig das Tragen eines Schneesporthelms.

Die Frage nach einer gesetzlichen Regelung ist primär eine Angelegenheit der Politik, bei der auch die Frage eine Rolle spielt, inwieweit die Gesellschaft dem mündigen Bürger Verhalten zum eigenen Schutz vorschreiben darf. Unter Sicherheitsexperten besteht Konsens, dass durch eine gesetzliche Regelung die Helmtragequote steigen würde. Umstritten ist hingegen, ob in diesem Fall das Mehr an Sicherheit die Einschränkung der persönlichen Freiheit Erwachsener rechtfertigt.

Das Oberlandesgericht München entschied kürzlich, dass Unfallopfer einen Teil ihres Schadens selbst bezahlen müssen, wenn sie keinen Skihelm tragen. Über dieses wohl wegweisende Urteil für Skifahrer informieren ARAG Experten und erläutern die Entscheidung.

Der Fall

Ein Ehepaar aus dem Sauerland war im März 2009 in Tirol zum Skifahren. Die begeisterten Wintersportler standen auf der Piste, als ein anderer Skifahrer oberhalb stürzte und in sie hineinrutschte. Er verletzte vor allem die Frau schwer am Kopf; sie wurde im Hubschrauber abtransportiert. Im Anschluss wollte der Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers nicht zahlen. Der Fall landete vor Gericht und in der ersten Instanz gab das Münchener Landgericht den Unfallopfern Recht (LG München II, Az.: 10 O 3954/10). Doch das danach angerufene Oberlandesgericht schließt sich den Einwänden der Versicherung an und sieht ein Mitverschulden beim Ehepaar (OLG München, Az.: 8 U 3652-11). Weil die Verletzten keinen Helm getragen haben, müssen sie die Hälfte der Behandlungskosten für die Kopfverletzungen der Frau selbst tragen. Die Kopfverletzungen wären nämlich durch das Tragen eines Helms vermieden worden, meinten die Richter des OLG.

Das Urteil

Eine solche richterliche Entscheidung ist bisher zwar einmalig, geht jedoch alle Skifahrer an. Unabhängig von der aktuell intensiv geführten Diskussion über eine generelle Helmpflicht müssen Skifahrer sich in Zukunft darauf einstellen, dass sie zur Kasse gebeten werden, wenn sie keinen Helm tragen – selbst dann, wenn sie bei einem Unfall auf der Piste keinerlei Schuld trifft. Anders als zum Beispiel Rad fahren ist Ski fahren immer eine sportliche Betätigung. Die Geschwindigkeiten sind laut richterlicher Einschätzung selbst bei Anfängern höher als auf dem Rad. Auch das Material der Ski hätte dazu geführt, dass Skifahrer immer schneller unterwegs seien. Daraus ergibt sich für die Richter des OLG, dass im Sinne des § 254 BGB (Mitverschulden) eine Obliegenheit zum Tragen von Helmen besteht.

Praxistipp

Wer das Risiko eingeht, ohne Helm auf der Piste unterwegs zu sein, und dabei verletzt wird, muss in Kauf nehmen, dass er sich am Unfallfolgeaufwand zu einem erheblichen Teil selber beteiligen muss. Nicht nur deshalb sollte für alle Skifahrer der Helm ein selbstverständlicher Teil der Ausrüstung sein. Denn das Helmtragen kann erwiesenermaßen helfen, die Schwere und Zahl der besonders häufigen Kopfverletzungen zu reduzieren. Auch der Abschluss einer speziellen Skiversicherung wird Skifahrern empfohlen, da diese einen Unfallschutz enthält, der unabhängig vom Helmtragen greift.