Kaum vergeht ein Tag ohne eine dramatische Schlagzeile wie: „Junges Mädchen nach Reitunfall querschnittsgelähmt“, „Hobby-Taucher vermisst“, „Fußballspieler stirbt nach einem Herzinfarkt auf dem Sportplatz“, „Fallschirmspringer tödlich verunglückt“, …
Natürlich handelt es sich um tragische Einzelschicksale. Dennoch kommen unwillkürlich Gedanken und Fragen zum Risiko der eigenen Sportleidenschaft auf: Bin ich, bzw. ist meine Familie im Notfall zumindest finanziell gut abgesichert? Ist im Sport das Unfallrisiko höher als im Alltag? Welche finanziellen Folgen birgt ein solches Unglück?
Die gesetzliche Krankenversicherung deckt die unmittelbaren Behandlungskosten im Inland ab.
Eine gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsversicherung besteht nur noch für Sozialversicherte, die vor dem 2. Januar 1961 geboren, also heute älter als 53 Jahre sind. Mit dem am 01.01.2001 in Kraft getretenen „Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit“ wurde die Erwerbsminderungsrente eingeführt. Nähere Informationen dazu gibt es hier.
Die größte Zahl der Sportler ist über ihren Landessportbund/-verband bei der ARAG versichert. die Vereinsmitglieder haben durch die Mitgliedschaft ihrer Vereine im LSB/LSV beim Vereinssport Versicherungsschutz im Rahmen einer Sport-Haftpflicht-, Unfall- und Rechtsschutzversicherung. Weitere Komponenten sind möglich, wie zum Beispiel ein erweiterter Krankenschutz.
Mit 90 Prozent Marktanteil oder mehr als 20 Millionen versicherten Vereinsmitgliedern ist die ARAG hier Marktführer.
Die Sport-Unfallversicherung bietet Versicherungsschutz im Invaliditäts- und Todesfall. Darüber hinaus sind weitere Unfallleistungen wie zum Beispiel Reha-Management und Bergungskosten vereinbart.
Der Fokus der Vorsorge wurde insbesondere auf die Absicherung von schweren Verletzungsfolgen gelegt. Die Sportversicherung kann jedoch die private Vorsorge nicht ersetzen und sollte daher als zusätzliche Leistung verstanden werden.
Übrigens ist es nicht – wie viele Menschen denken – so, dass nur eine Unfallversicherung im Versicherungsfall eine Leistung erbringen kann, vielmehr addieren sich sämtliche Leistungen der einzelnen Verträge. Wenn Sie also zwei private Unfallversicherungen abgeschlossen haben, aus denen Sie nach einem Unfall jeweils 20.000,- EUR beanspruchen können, erhalten Sie die Summe aus jedem einzelnen Vertrag sowie zusätzlich die vertraglich vereinbarte Leistung aus dem Sportversicherungsvertrag.
Jeder muss sein persönliches Risikoprofil sorgfältig abschätzen und entscheiden, wie er individuell abgesichert sein möchte. Er sollte sich Fragen stellen wie:
- Sind mit meiner Sportart Risiken verbunden, die eine gesonderte Versicherung erforderlich machen?
- Sind mögliche Verletzungen bei gerade dieser Sportart besonders schwer oder benötige ich besondere Versicherungsleistungen? So sollte zum Beispiel bei alpinen Sportarten auch die Kostenübernahme für Bergungseinsätze einkalkuliert, beziehungsweise abgesichert werden.
Verletzungsfolgen können natürlich auch Einfluss auf die berufliche Tätigkeit haben. Wie schnell bin ich berufs- oder sogar komplett erwerbsunfähig und wie würde eine dauerhafte Beeinträchtigung mein Einkommen und die beruflichen Chancen beeinflussen? Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann stets nur Gegenstand der privaten Vorsorge sein.
In Ergänzung zum Sportversicherungsvertrag bietet die ARAG zahlreiche Möglichkeiten, Vereine, Mitglieder, Nichtmitglieder, Vorstandsmitglieder und ehrenamtlich Tätige, aber auch Kulturverbände und -vereine zusätzlich abzusichern. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie sehr gern.
Interessant ist in diesem Zusammenhang auch ein Blick auf unsere Internetseite, die sich neben vielen anderen Themen auch speziell mit der Unfallforschung beschäftigt.