Mitglieder von Sportvereinen sind umfassend über den Sportversicherungsvertrag der Landessportbünde (LSB) bzw. der Landessportverbände (LSV) versichert. Die Sportversicherung deckt den gesamten Verbands- und Vereinsbetrieb, die ehren- und hauptamtlich tätigen Personen, Trainer, Schieds- und Kampfrichter, Helfer bei Veranstaltungen und natürlich alle aktiven und passiven Mitglieder ab.
Was nur wenige wissen: Im Rahmen der Sportversicherung besteht auch für Vereinsmitglieder Versicherungsschutz, die als Zuschauer an versicherten Veranstaltungen im Bereich des eigenen LSB/LSV teilnehmen. Dieser gilt ab dem Betreten bis zum Verlassen der Sportstätte.
Bei Veranstaltungen, die außerhalb des LSB/LSV stattfinden, besteht für Vereinsmitglieder als Zuschauer nur Versicherungsschutz, wenn der eigene Verein offiziell eine Mannschaft, eine Riege oder einen Einzelsportler gemeldet hat. Für Vereinsmitglieder, die als Zuschauer an einer Sportveranstaltung teilnehmen, haben einige LSB/LSV einen zusätzlichen Versicherungsschutz für den direkten Weg zu und von der Sportveranstaltung abgeschlossen.
Das gilt auch bei Veranstaltungen außerhalb des LSB- und LSV-Bereiches: Fans, die als Vereinsmitglied zu Spielen ihres Bundesligaklubs fahren, sind also ebenfalls versichert. Für die Versicherung zusätzlicher, individueller Risiken wie die Kfz-Zusatzversicherung, die Vermögensschaden-Zusatzversicherung oder Gebäudeversicherungen muss der einzelne Verein selbst sorgen.
Aber:
Die ARAG Sportversicherung weist darauf hin, dass Zuschauer, die ein Fußballspiel besuchen und dabei von einem über die Seitenlinie geschlagenen Ball getroffen werden, den Verein oder Spieler für etwaige Verletzungen in der Regel nicht haftbar machen können. Denn solche Situationen gehören zu den allgemeinen Gefahren beim Besuch eines Fußballspiels, auf die sich Zuschauer einstellen müssen.
Von einem Verein (insbesondere im ländlichen Bereich) kann zudem nicht verlangt werden, einen Schutzzaun um das gesamte Spielfeld anzubringen. Bei den Ballfangzäunen hinter den Toren gibt es hingegen Vorschriften (z.B. Höhe der Zäune), die vom Verein eingehalten werden müssen. Allerdings kann es auch hier passieren, dass dem Zuschauer, der zum Beispiel sein Fahrzeug in der Nähe abstellt, ein Mitverschulden angerechnet wird.
Für alle Fragen rund um die Sportversicherung setzen Sie sich bitte mit dem Versicherungsbüro Ihres LSB/LSV in Verbindung. In Zweifelsfällen, bei Schäden oder in allen Versicherungsfragen stehen dort kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung.
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