Der Hessische Minister des Innern und für Sport, Peter Beuth, hat das Präsidium des Landessportbundes Hessen zu einem ersten Meinungsaustausch im Innenministerium begrüßt.
Im Mittelpunkt des eineinhalbstündigen Gesprächs stand insbesondere das Thema „Der Verfassungsrang des Sports und dessen Bedeutung für die Sportförderung“. Hierzu wurde von Seiten des Präsidenten des Landessportbundes Hessen, Dr. Rolf Müller, darauf hingewiesen, dass der Sport seit 2002 als Staatsziel in der Hessischen Landesverfassung verankert ist. Vor diesem Hintergrund wurde die Frage diskutiert, welche konkrete Bedeutung der organisierte Sport vor allem vor Ort aus dem Verfassungsrang ableiten kann, da insbesondere defizitäre Kommunen den Sport als freiwillige Leistungen betrachten könnten. Der Landessportbund Hessen ist der Auffassung, dass gerade in Zeiten der bedrängten Kassen die Sportvereine Planungssicherheit benötigen.
In diesem Zusammenhang stellte Innenminister Beuth klar: „Einerseits müssen und wollen wir die Schuldenbremse in Hessen einhalten. Daher haben wir klare Vorgaben gemacht, wie die hessischen Kommunen ihre Haushalte sanieren müssen. Andererseits gilt beim Thema Sport weiterhin ein Erlass meines Amtsvorgängers und des heutigen Ministerpräsidenten Volker Bouffier aus dem Jahr 2007. Dieser Erlass besagt, dass Ausgaben defizitärer Kommunen zur Förderung des Sports nicht als freiwillige Leistung anzusehen sind. Diese Aufwendungen sollen von der Kommunalaufsicht nicht beanstandet werden, soweit sie nicht 1,5 Prozent der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes übersteigen. Zudem soll die finanzielle Förderung der örtlichen Vereine in angemessenem Umfang unbeanstandet bleiben, da die örtlichen Vereine einen Grundpfeiler kommunalen Lebens darstellen und in vielfältiger Weise kommunalen Interessen dienen.“
Das Präsidium des Landessportbundes Hessen begrüßt diese klare Haltung vor allem im Hinblick auf die anstehenden Gespräche mit den Sportkreisen, Verbänden und der Sitzung des Hauptausschusses.
Quelle: www.landessportbund-hessen.de