Mit klaren Bekenntnissen zur Entwicklung von zukunftsfähigen Wintersportgebieten, zur Schiedsvereinbarung zwischen Athleten und Spitzenfachverbänden sowie zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit Nahrungsergänzungsmitteln ging die traditionelle gemeinsame Arbeitstagung des Deutschen Skiverbands (DSV), von DSV aktiv und der Stiftung Sicherheit im Skisport (SIS) zu Ende. An insgesamt drei Sitzungstagen im oberbayerischen Rottach-Egern wurden von den verschiedenen Beiräten und Gremien zahlreiche Themen rund um den Skisport diskutiert und zukunftsweisende Weichenstellungen vorgenommen.
Beirat für Umwelt und nachhaltige Skisportentwicklung: Zur Modernisierung von Wintersportgebieten in Bayern
In seiner Rottacher Erklärung bezieht der Beirat für Umwelt und nachhaltige Skisportentwicklung konkret Stellung zur vieldiskutierten Frage, inwiefern eine Modernisierung von Wintersportgebieten in Bayern nicht nur sportfachlich und touristisch, sondern auch unter ökologischen und sozialen Aspekten sinnvoll und vertretbar ist. Das Positionspapier umfasst folgende acht Punkte:
DSV-Beirat Recht und Sicherheit: Entschließung zur Schiedsvereinbarung zwischen Athleten und Spitzenfachverband
Zur derzeitigen Diskussion um die Schiedsvereinbarung zwischen Athleten und Spitzenfachverbänden, die durch die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts München I im Verfahren der Eisschnellläuferin Claudia Pechstein ausgelöst wurde, fasste der juristische Beirat des Deutschen Skiverbandes im Rahmen der Rottacher Arbeitstagung folgende Entschließung.
Die Spitzenfachverbände, wie der Deutsche Skiverband e.V., haben aufgrund des so genannten „Ein-Platz-Prinzips“ eine Monopolstellung inne. Eine solche Monopolstellung untersagt allerdings nur den Missbrauch der infolge des „Ein-Platz-Prinzips“ bestehenden Marktmacht durch die Spitzenfachverbände.
Als daraus resultierende Folge wird die Vertragsfreiheit der Spitzenfachverbände eingeschränkt, weil jeweils eine umfassende Abwägung der einzelnen gegenüberstehenden Interessen vorzunehmen und eine einseitige Benachteiligung der Athleten zu vermeiden ist.
Der Beirat sieht beim Abschluss von Schiedsvereinbarungen durch die Verbände keine einseitige Benachteiligung der Athleten und somit auch keinen Verstoß gegen die vorgenannten Grundsätze.
In eine Interessenabwägung mit einzubeziehen ist, dass die Spitzenfachverbände aufgrund der zwingenden Vorgaben des WADA-/NADA-Codes international und national verpflichtet sind, solche Schiedsvereinbarungen im Rahmen der Dopingbekämpfung abzuschließen. Demzufolge besteht in diesem Punkt für die Verbände keinerlei Gestaltungspielraum. Auch auf allgemein politischer Ebene besteht die Verpflichtung zur Umsetzung des WADA-Codes durch das völkerrechtlich verbindliche UNESCO-Übereinkommen vom 18. Oktober 2005.
Gleichzeitig liegt es im Interesse der Athleten, eine kalkulierbare und einheitliche Rechtsprechung auf nationaler und internationaler Ebene im Rahmen der Schiedsgerichtsbarkeit zu haben. Dies wäre bei einer Aufteilung auf verschiedene nationale Gerichte in keiner Weise gewährleistet. Hinzu kommen das unstrittige fachliche Know-how der Sportschiedsgerichtsbarkeit, sowie der Aspekt, dass die Schiedsgerichtsbarkeit jeweils wesentlich schneller zu einer Entscheidungsfindung kommt als ein ordentliches ziviles Gericht.
Schließlich bleibt zu betonen, dass die Schiedsgerichtsbarkeit grundsätzlich kein minderwertiger Rechtsweg ist, sondern insbesondere auch durch die deutsche Zivilprozessordnung als gleichwertiger Weg der Streitbeilegung gegenüber den staatlichen Gerichten anerkannt ist.
Ungeachtet dessen sieht der DSV-Beirat in diesem Zusammenhang sowohl national wie auch international einen Verbesserungs- und Optimierungsbedarf in Bezug auf die Ausgestaltung des schiedsgerichtlichen Verfahrens sowie in Besetzungsfragen, u.a. bei der Auswahl der Schiedsrichter. Die berechtigte Kritik hierzu sollte aufgegriffen werden.
Deutscher Skiverband beschließt Maßnahmen zum verantwortungsvollen Umgang mit Nahrungsergänzungsmitteln
Im Rahmen der Arbeitstagung in Rottach nahm der DSV auch zur aktuellen Diskussion eines verantwortungsvollen Umgangs mit Nahrungsergänzungsmitteln Stellung und beschloss auf Empfehlung des juristischen Beirates, einen Sieben-Punkte-Plan umzusetzen. Dieser umfasst:
Weitere Informationen finden Sie unter www.ski-online.de.
Quelle: www.ski-online.de