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Dezember 2024

ARAG

Der MTV hatte zum Sommerfest eingeladen und sich zur Unterhaltung der kleinen Gäste auch in diesem Jahr eine stattliche aufblasbare Hüpfburg bei einer Eventmanagement-Firma ausgeliehen.

Am Veranstaltungstag war schon morgens abzusehen, dass das Wetter den Aufbau auf dem vereinseigenen Außengelände nicht gestatten würde. Es regnete in Strömen. Zum Glück war die Installation der Hüpfburg auch in der Halle möglich. Eine Verankerung im Boden wäre nur draußen erforderlich gewesen. So stand die Burg fest auf dem Hallenboden. Ein erfahrenes Helferteam übernahm – wie bereits in den Jahren zuvor – den Aufbau. Die Anleitung und die Sicherheitsbestimmungen wurden peinlich genau befolgt.

Bald schon stand die 500 Kilogramm schwere, sieben Meter hohe Hüpfburg aufgeblasen in voller Pracht und lud zum Hüpfen und Spielen ein. Im hinteren Teil der Burg gab es sogar einen innen liegenden Aufstieg mit einer Rutsche.

An der Rückseite sorgten zwei mittels einer Kabeltrommel ans Stromnetz angeschlossene Luftgebläse mit den entsprechenden Zuleitungen für die Aufrechterhaltung des Überdrucks im Inneren der Hüpfburg. Der Stromanschluss war für jedermann zugänglich und leicht erreichbar.

In diesem Zusammenhang muss es dann auch passiert sein: Gäste berichteten später, dass sie während der Veranstaltung immer wieder gesehen hätten, dass Kinder sich hinter dem Spielgerät versteckt haben. Vereinzelt wurde sogar beobachtet, dass Jugendliche sich an der Kabeltrommel zu schaffen machten.

Es befanden sich circa 25 Kinder gleichzeitig auf der Hüpfburg, als der kleine Alexander plötzlich ausrutschte, alle Kinder auf seine Seite fielen und ihn unter sich begruben. Die ganze Burg hatte sich zunächst langsam zur Seite geneigt und war dann vollständig umgekippt. Einige Kinder wurden schwerer verletzt. Einem wurde die Schulter ausgerenkt und ein Arm gebrochen, ein anderes Kind erlitt eine Gehirnerschütterung. Die meisten kamen mit Blutergüssen und Schürfwunden davon.

Jörg S., der zu der Zeit als Aufsichtsperson eingesetzt war, hatte gerade in diesem Moment den Raum kurz verlassen und kam wieder hereingerannt. Er organisierte die Bergung der Kinder und rief Rettungskräfte zur Hilfe. Ein Blick auf die Installation hinter der Burg zeigte, dass beide Netzstecker der Gebläsekabel aus der Kabeltrommel gezogen worden waren. Die Kabelenden lagen lose auf dem Boden.

Geistesgegenwärtig steckte Jörg die Kabel wieder in die Trommel, die Hüpfburg richtete sich auf und man konnte sehen, dass sich glücklicherweise keines der Kinder in den Falten oder unter dem  Spielgerät befand.

Derjenige, der eine Gefahrenlage schafft, ist grundsätzlich verpflichtet, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer möglichst zu verhindern. Dabei kann zwar nicht jeder abstrakten Gefahr vorbeugend begegnet werden, der veranstaltende Verein hat aber dadurch, dass er den Zugang zur Stromzufuhr nicht abgesperrt hatte, seine Verkehrssicherungspflicht verletzt und musste für die erhobenen Schadenersatzansprüche aufkommen.

Es ist mit Blick auf sämtliche potenziellen Nutzer einer derartigen Hüpfburg sicherzustellen, dass die Luftfüllung unabhängig von der Zahl der spielenden Kinder und ihrem konkreten Verhalten auf dem Spielgerät ausreicht, um beim Hüpfen, aber auch beim Betreten und Verlassen der Hüpfburg durch Erwachsene nicht Gefahr zu laufen, mit der übermäßig nachgebenden oder gar völlig schlaffen Hülle auf dem Boden unter dem Spielgerät aufzuschlagen.

Ein Ausfall oder eine Minderleistung des Gebläses, aber auch eine zum allmählichen Luftaustritt führende Beschädigung der Außenhülle kann dazu führen, dass die Hüpfburg und das meist davor liegende Luftkissen in kurzer Zeit nicht mehr hinreichend trittfest sind und damit eine Gefahr für die Benutzer darstellen.

Die hinter dem Verein stehende Sport-Haftpflichtversicherung der ARAG führte die Korrespondenz mit den Anspruchstellern und den teilweise eingeschalteten Anwälten. Sie regulierte die Forderungen und auch die auf die Krankenkassen übergegangenen Ansprüche schnell und unbürokratisch.

Dem Verein war es eine Lehre, er würde ab jetzt für eine ordentliche Absperrung der Installation sorgen. Auch Jörg S. war vorher nicht klar gewesen, wie schnell etwas passieren kann. Er würde die Kinder bei künftigen Einsätzen als Aufsichtsperson keine Minute mehr aus den Augen lassen.