In der Nacht zu Dienstag hatte es einen heftigen Sturm mit orkanartigen Böen gegeben. Waldemar S. vom Segelclub Neujollenstadt hörte morgens im Radio von den schlimmen Folgen, die das Unwetter angerichtet hatte und beschloss, auf dem Vereinsgelände nach dem Rechten zu sehen.
Als er dort ankam, stockte ihm der Atem. Einige Äste waren abgeknickt und heruntergefallen. Das Schlimmste war aber eine alte Zeder, die mit dem Wurzelwerk aus dem Boden gehebelt worden und dann auf das am Steg vor Anker liegende Motorschiff des Vereinskameraden Max E. gefallen war. Das Schiff war mittig getroffen worden und die Aufbauten hatten großen Schaden genommen.
Waldemar rief den Schiffs-Eigner an, um ihm von dem Unglück zu berichten. Gerade vor zwei Wochen hatten Max E. selbst und er sich den Baumbestand auf dem Gelände eingehend angeschaut und für gesund befunden. Das bedeutet in diesem Fall, dass eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht seitens des Vereins ganz offensichtlich nicht vorlag und an einen Schadenersatzanspruch gegen den Segelclub nicht zu denken war.
Der Bundesgerichtshof hat übrigens in seinem sogenannten „Pappelurteil“ vom 4. März 2004 die Grundsätze der Verkehrssicherungspflicht für Straßenbäume aus seinem richtungsweisenden Urteil vom 21. Januar 1965 erneuert. Es ging um den Ausbruch eines belaubten Astes aus einer Pyramidenpappel. Die Baumkontrolle war unter anderem fehlerhaft gewesen, weil sie zu lange vor dem Unfall stattgefunden hatte. Dennoch hat der Bundesgerichtshof keine Entscheidung zur Häufigkeit der Baumkontrollen getroffen, weil es hier auf die Häufigkeit der Baumkontrolle nicht ankam. Auch bei einer häufigeren und fachgerechten Baumkontrolle wäre der Astausbruch nicht vorhersehbar gewesen. Der BGH entschied, dass der Schaden nicht vorhersehbar und die fehlerhafte Baumkontrolle nicht haftungsbegründend war, weil sie nicht ursächlich für den eingetretenen Schaden war.
Max E. hätte also das Nachsehen gehabt, hätte er nicht über die ARAG Sportversicherung, die in diesem Bereich mit dem führenden Spezialisten für Yachtversicherungen in Europa, der Firma Pantaenius Yachtversicherungen, zusammenarbeitet, eine Kaskoversicherung für sein Luxusschiff abgeschlossen. Diese Versicherung tritt sogar für Schäden durch „höhere Gewalt“ ein.
Der komplette Schaden, auch am Zubehör und an der Ausrüstung, wurde ohne Abzüge „neu für alt“ sehr schnell und unbürokratisch reguliert.
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