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April 2024

Landessportbünde

Das Land Baden-Württemberg fördert 2014 insgesamt 78 kommunale Sportstättenbauprojekte mit Zuschüssen in Höhe von insgesamt 13,4 Millionen Euro. Darauf haben sich das Kultusministerium, die Regierungspräsidien, die kommunalen Landesverbände und die drei baden-württembergischen Sportbünde verständigt.

Insgesamt lagen 193 Anträge mit einem Förderbedarf in Höhe von 30 Millionen Euro vor. In der aktuellen Förderrunde konnte damit gut jeder dritte Antrag berücksichtigt werden. Anträge, die nicht zum Zuge kamen, können bis zum Jahresende zur nächsten Förderrunde wieder eingereicht werden. In den Regierungspräsidien Stuttgart und Tübingen werden 43 Projekte mit über 7,3 Millionen Euro unterstützt. „Dem Land sind die Sportstätten besonders wichtig, um durch den Sport Gesundheit und Fitness der Bevölkerung ebenso zu fördern, wie die Sportvereine und das Fairplay in der Gesellschaft“, erklärte Kultusminister Andreas Stoch.

Seit dem Jahr 2006 erfolgt eine projektbezogene Landesförderung, nachdem die Mittel den Kommunen von 1997 bis 2005 im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs pauschal überlassen wurden. Durch die projektbezogene Förderung kann gezielt auf konkrete Bedarfssituationen eingegangen werden. „Das Land wird durch diese Förderung seiner Verantwortung, die Kommunen bei der Schaffung und Erhaltung ihrer Sportstätten zu unterstützen, besonders gerecht“, betonte Stoch.

Förderfähig sind der Neubau und die Sanierung von Turn- und Sporthallen sowie von Sportfreianlagen (Sportplätze, Leichtathletikanlagen). Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Sportstätten vielfältig genutzt werden können. Die Hallen und Anlagen sollen sowohl für den Sportunterricht als auch für den Übungs- und Wettkampfbetrieb von Sportvereinen geeignet sein. Der Fördersatz beträgt in der Regel 30 Prozent der zuschussfähigen Ausgaben.

 

Quelle: www.wlsb.de