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Oktober 2024

ARAG

Der Schadenfall des Monats kommt dieses Mal aus dem Bereich der Vermögensschadenversicherung.

Der VfL hatte zu Beginn des Jahres für seine Trainer die Durchführung von verschiedenen Lehrgängen geplant. Unter anderem wurden dafür in einem Sportpark Sportstätten und Schulungsräume, sowie verschiedene Nebenleistungen wie z.B. Verpflegung und Unterkunft gebucht.

Im Juni stellte sich dann heraus, dass die Lehrgänge nicht wie geplant stattfinden können. Zu diesem Zeitpunkt wäre die kostenfreie Stornierung der Leistungen noch möglich gewesen.

Die zuständige Mitarbeiterin des Sportvereins stellte den Termin zur Überprüfung der Stornierung versehentlich für das Folgejahr in den Kalender ein. Somit versäumte es der Verein, die Veranstaltung abzusagen und die gebuchten Leistungen rechtzeitig zu stornieren.

Der Sportpark machte das Nutzungsentgelt abzüglich einer Pauschale für ersparte Aufwendungen gegen den VfL Lehensberge geltend.

Die Rechnung über rund 3.500,- Euro wurde im Rahmen der im Sportversicherungsvertrag enthaltenen Vermögensschadenversicherung übernommen.