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September 2024

ARAG

Die im Sport-Versicherungsvertrag enthaltene Rechtsschutzversicherung übernimmt das Kostenrisiko, wenn es darum geht, Ansprüche gegenüber Dritten durchzusetzen oder sich in einem Strafverfahren verteidigen zu lassen.

Der Versicherungsschutz sollte folgende Leistungsarten umfassen:

Schadenersatz-Rechtsschutz

Der Schadenersatz-Rechtsschutz unterstützt Sie bei der Durchsetzung von nichtvertraglichen Schadenersatzansprüchen gegenüber Dritten aus Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die dem Verein oder seinen Mitgliedern im Vereinsbetrieb entstehen.

Arbeits-Rechtsschutz

Der Arbeits-Rechtsschutz greift bei Ansprüchen aus Arbeitsverhältnissen.

Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

Der Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz deckt die Kosten zur Verteidigung gegen den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit oder einer fahrlässigen Verletzung von Strafrechtsvorschriften ab.

Sozialgerichts-Rechtsschutz

Dieser Rechtsschutz regelt sozialgerichtliche Auseinandersetzungen mit den Trägern gesetzlicher Sozialversicherungen.

Miet-Rechtsschutz für vermietete oder gemietete Räumlichkeiten

Dieser Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete bezieht sich auf mögliche Streitigkeiten, die sich aus dem Mietverhältnis ergeben können, z.B. Kürzungen der Mietzahlung für nicht abgestellte Mängel, fehlerhafte Heizkostenabrechnungen, Kündigung des Mietvertrags, Streit bei Renovierungskosten oder nachbarschaftsrechtliche Streitigkeiten.

Verkehrs-Rechtsschutz

Vereine, die über eigene Fahrzeuge verfügen, können einen Verkehrs-Rechtsschutz abschließen, der einen Schadenersatz-, einen Straf- und zusätzlich einen Führerschein- sowie einen Kraftfahrzeugvertragsrechtsschutz enthält.

Ein solcher Vertrag reguliert folgende Kosten:

  • die gesetzliche Vergütung des eigenen Rechtsanwalts
  • Kosten eines Korrespondenzanwaltes bei Zivilprozessen im Inland, wenn der Gerichtsort mehr als 100 Kilometer vom Wohnort entfernt ist
  • Gerichtskosten inklusive Gebühren für Sachverständige und Zeugen, die das Gericht bestellt hat sowie Vollstreckungskosten
  • Kosten für notwendige technische Gutachten eines öffentlich bestellten technischen Sachverständigen in verkehrsrechtlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren
  • Kosten für das Gutachten eines öffentlich bestellten technischen Sachverständigen in Kfz-Kauf- und Kfz-Reparaturvertragsstreitigkeiten
  • Kosten, die dem Prozessgegner entstehen, wenn der Versicherungsnehmer zu deren Erstattung verpflichtet ist
  • zinslose Darlehen bis zur vereinbarten Höhe für eine Kaution bei Strafverfahren im Ausland
  • Reisekosten zu ausländischen Gerichten, wenn das Erscheinen vom Gericht angeordnet wird

Bitte beachten:

Der Leistungsumfang ist davon abhängig, welches Bedingungswerk dem Versicherungsvertrag zu Grunde liegt. Beachten Sie bitte, dass die Rechtsschutzversicherer Ihr Anliegen hinsichtlich der Erfolgsaussichten prüfen, bevor sie leisten. In Zivilsachen erstattet der Rechtsschutzversicherer die Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetzt (RVG). Nebenabsprachen werden nicht vom Versicherungsumfang umfasst.

Das Versicherungsbüro bei Ihrem Landessportbund /-verband beantwortet gern weitergehende Fragen. Bitte rufen Sie uns an (Kontaktadresse unter www.arag-sport.de) oder senden Sie uns eine Nachricht.