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April 2024

ARAG

Wollten Sie nicht auch immer schon mal schwerelos sein? Trampolinturnen macht es möglich. Mit ein bisschen Erfahrung geht es in ungeahnte Höhen – ein Sport, der ein bisschen ‘was vom Fliegen hat.

Trampolinspringen ist gesund. Das klingt nach Binsenweisheit. Tatsächlich ist es aber so, dass durch das Trampolinspringen eine Vielzahl an Muskeln trainiert werden, die bei kaum einer anderen Bewegung zum Einsatz kommen. Gefördert werden außerdem Körperspannung, Mittelkörperkraft und Koordination.

Das Trampolin verbindet Erdanziehung mit Beschleunigung. Wer nach dem Sprung aufkommt, wird leicht abgebremst. Eine Bewegung, die die unterschiedlichsten Muskeln anspricht und die inneren Organe bewegt. Außerdem schenkt das Hochspringen auf dem Trampolin jeder einzelnen Zelle und den Bandscheiben einen Augenblick der Schwerelosigkeit. Ein Effekt, der sich positiv auf den gesamten Körper auswirkt.

Bei all den positiven Effekten des Trampolinspringens ist die Einhaltung bestimmter Sicherheitsregeln umso wichtiger, damit gesund bleibt, was dem Körper gut tun soll.

Trampolinspringen – gesunde Bewegung mit Respekt und Spaß

Die beim Trampolinspringen entstehenden Kräfte werden oft unterschätzt. Deshalb sollte man vorsichtig beginnen, um sich mit dem ungewohnten Untergrund vertraut zu machen. Es empfiehlt sich, langsam mit dem Training zu beginnen und die tägliche Dosis auf dem Sportgerät in kleinen Schritten zu erhöhen. Für den Beginn sind leichte Schwing- und Gehbewegungen gut geeignet. Menschen mit Gelenk- oder Bandscheibenproblemen sollten höhere Sprünge vermeiden, bis ein deutlicher Trainingseffekt zu spüren ist. Dieser wird bereits mit ganz einfachen Bewegungen wie leichtem Wippen oder Gehen erzielt.

Der Respekt vor dem Sportgerät ist wichtig, um Verletzungen zu vermeiden. Übermütige Teenager und ungeübte Erwachsene sind deutlich gefährdeter als kleine Kinder, die in der Regel noch ein gesundes Sicherheitsgefühl besitzen.

Ein paar einfache Sicherheitsregeln, die unbedingt eingehalten werden sollten:

  • Gemeinsames Springen birgt hohe Risiken und muss unbedingt vermieden werden. Zusammenstöße sind für über die Hälfte aller Verletzungen auf Trampolinen verantwortlich und passieren vor allem dann, wenn sich mehrere Personen gleichzeitig auf dem Trampolin aufhalten.
  • Niemals vom Trampolin auf den Boden hinunterspringen. Nach dem Trampolinspringen ist der Körper nicht auf festen Untergrund eingestellt. Durch einen solchen Sprung können schwere Verletzungen entstehen.
  • Sicheres Trampolin: Ein sicheres Trampolin ist ein großes Trampolin. Je kleiner die Fläche ist, auf der der Springer aufkommt, umso größer ist die Unfallgefahr. Sichere Trampoline sind deshalb nicht kleiner als 4,2 Meter im Durchmesser.
  • Viele Trampolinhersteller bieten Sicherheitsnetze an. Wer die Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen ernst nimmt, der kann mit einem Sicherheitsnetz das Risiko weiter verringern. Allerdings haben einige Studien einen nahezu paradoxen Zusammenhang zwischen Trampolinunfällen und Sicherheitsnetzen ergeben. Die Zahl der Unfälle auf Trampolinen mit Sicherheitsnetz ist beinahe doppelt so hoch, wie ohne Netz. Das lässt den Schluss zu, dass auf Trampolinen mit Sicherheitsnetz die Sicherheitsvorkehrungen weniger beachtet werden, offenbar weil das Netz eine falsche Sicherheit vermittelt.
  • Personen mit Rücken- oder Nackenproblemen sollten vor dem Trampolinspringen mit ihrem Arzt oder Physiotherapeuten sprechen, da das Springen eine Belastung für Rücken und Nacken darstellen kann.

Bei der Wahl des Trampolins sollte auf Qualität geachtet werden. Randpolster und Rahmen sind die teuersten Teile eines Trampolins. Bei billigen Trampolinen wird häufig genau daran gespart. Ein gutes Randpolster ist mindestens 20 mm dick und besteht aus stoßdämpfendem Schaum mit geschlossenen Zellen. Es sollte fest am Rahmen anliegen und sowohl diesen, als auch die Federn überdecken.

Die Übungsleiter

Die Aus-, Fort- und Weiterbildung der Übungsleiter steht für Verbände und Vereine an oberster Stelle. Sie ist für den Deutschen Turner-Bund (DTB) und seine Mitgliedsverbände eine zentrale verbandspolitische Aufgabe und die klassische Dienstleistung der Turnerbünde. Denn es sind diese Mitarbeiter/innen, die in den Vereinen im DTB durch ihr Angebot und ihr Verhalten das Erscheinungsbild des Turnens prägen.

Der Deutsche Turner-Bund verfügt seit langem über ein etabliertes und gut funktionierendes System der Aus-, Fort- und Weiterbildung, dessen Struktur und Prozesse in der „DTB Ausbildungsordnung“ geregelt sind.

Voraussetzung für den Einsatz eines Trampolins im Verein ist, dass die Übungsleiter eine „Einführung in den Umgang mit dem Gerät“ absolviert haben und die Teilnahme an einem solchen Lehrgang nachweisen können.

Auf- und Abbau

Besondere Beachtung im Hinblick auf die Sicherheit beim Trampolinturnen muss dem Auf- und Abbau des Sportgeräts geschenkt werden. Wegen der Größe der Trampoline haben die Hersteller ein kompliziertes aber effektives Verfahren entwickelt, die Trampoline möglichst klein „zusammenzufalten“.

Bei allem steht die körperliche Unversehrtheit der Beteiligten im Vordergrund. Nicht ganz ohne Bedeutung ist aber auch, dass das Trampolin bei unsachgemäßer Handhabung erheblichen Schaden davontragen kann.

Der Ablauf des Auf- und Abbaus muss von den Aktiven und Trainern regelrecht auswendig gelernt werden, um mögliche Gefahren zu minimieren. Die ständige Wiederholung, Vertiefung und Einhaltung des immer gleichen Ablaufs trägt zur Sicherheit bei. Die Übungsleiter kümmern sich verantwortlich um Organisation und Anleitung.

Um die Jüngeren und Kleineren aus dem Bereich fernzuhalten, in dem der Auf- bzw. Abbau stattfindet, kann man sie – je nach Entwicklungsgrad – mit dem „Entsorgen“ der Rollständer und dem Auslegen der Matten beschäftigen. Sie können auch die nötigen Kästen oder Barren besorgen.

Das Auf- und Zuklappen selbst sollte den Aktiven überlassen werden, die dazu kräftemäßig in der Lage sind und über die notwendige Körpergröße verfügen. Kinder sollten daran nicht beteiligt werden. Nicht selten verletzen sich Kinder, die „helfen möchten“, wenn deren Gliedmaßen zwischen das zusammenklappende Trampolin geraten. Außer den schmerzhaften Folgen für das Kind ziehen derartige Ereignisse häufig Schadenersatzansprüche gegen die Übungsleiter und Aufsichtspersonen bzw. den Verein nach sich.