sid

April 2024

ARAG

Silke M. war eine passionierte Skisportlerin und Mitglied in ihrem heimatlichen Wintersportverein.

Einer der Jahreshöhepunkte im Veranstaltungsplan ihres Vereins war ein Trainingslager in einer schneesicheren Region im europäischen Ausland. Silke hatte schon mehrmals daran teilgenommen und freute sich auf die Neuauflage – vor allem aber auf den gut präparierten Skihang.

Schon am ersten Tag des Trainingslagers ging es auf die Piste. Als versierte Abfahrtsläuferin befuhr die Sportlerin die „blaue“ Strecke für Fortgeschrittene.

Leider nahm die Abfahrt nach kurzer Zeit ein jähes Ende. Ein Arbeitsfahrzeug des Betreibers der Anlage kreuzte die Piste. Silke konnte nicht mehr ausweichen und kollidierte mit der schweren Maschine.

Es kam zu einem Unfall, bei dem die Skiläuferin schwere Verletzungen davontrug.

Nach einem mehrwöchigen Krankenhausaufenthalt konnte Silke M. nach Deutschland transportiert werden. Der Unfall hat jedoch schwere körperliche Schäden bei ihr hinterlassen.

Aus der Sport-Unfallversicherung wurde die vertraglich vereinbarte Höchstleistung ausgezahlt. Dieses Geld ersetzt natürlich nicht die Gesundheit der Sportlerin, kann aber zusammen mit dem durch die ARAG zur Verfügung gestellten Reha-Management dazu beitragen, Silkes Umfeld ihrem Gesundheitszustand entsprechend zu gestalten.

Die ARAG Rechtsschutzversicherung übernahm außerdem die Anwaltskosten, die aufgewendet werden mussten, um die Ansprüche der Geschädigten beim Unfallbeteiligten durchzusetzen.