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März 2024

ARAG

Mit dem Fahrrad sicher durch den Winter

Radfahren im Winter erfordert ein wenig Überwindung, hat aber dem Auto gegenüber viele Vorteile. Das Rad ist in der Stadt schneller, macht den Fahrer schnell wach und frisch, erspart schweißtreibenden Sport im Fitnessstudio und erlaubt den Genuss von Weihnachtsgans & Co. ohne Reue.

Immer mehr Menschen möchten auch im Winterhalbjahr Rad fahren. Das ist gut so, denn wenn das Tageslicht fehlt und der Körper auf Sparflamme läuft, bringt Rad fahren Kreislauf und Immunsystem in Schwung.

Dabei können jedoch widrige Witterungs- und Straßenverhältnisse dem Radfahrer den guten Vorsatz schnell vermiesen. Mit angepasster Ausrüstung und entsprechender Bekleidung kann man aber mit dem Rad fit, gesund und unbeschadet durch den Winter kommen.

 

Die Bekleidung

Wie bei nahezu jeder anderen im Freien ausgeübten Sportart sollte man sich nicht zu warm anziehen. Auch beim Rad fahren ist es von Vorteil, mehrere dünne Bekleidungsschichten übereinander zu tragen, die man bei Bedarf schichtweise auch wieder ablegen kann. Zwischen den einzelnen Schichten können sich außerdem wärmende Luftschichten bilden.

Helle Kleidung und zusätzliche Reflektoren an Jacke, Hose oder Helm sind ein weiteres Sicherheitsplus.

Handschuhe sind unverzichtbar. Die Hände bekommen Kälte und Wind als erste ab, sind aber selbst nur wenig in Bewegung und werden als letzte wieder warm. Schmerzende und gefühllose Finger verderben den Spaß am Rad fahren. Fäustlinge oder „Lobster“-Handschuhe (jeweils zwei Finger sind zusammengefasst, abgesehen vom Daumen) sind effizienter als Fingerhandschuhe.

Auch die Füße werden schnell kalt und brauchen besondere Aufmerksamkeit. Neopren-Überschuhe sind eine gute Maßnahme, um bei kalten Temperaturen auch in Fahrradschuhen möglichst warme Füße zu behalten. Auch isolierende Schuheinlagen helfen, das Eindringen von Kälte und Nässe zu dämmen. Bei größerer Kälte sollte man auf normale Winterschuhe umsteigen und die Pedale entsprechend umrüsten.

Eine Gesichtsmaske kann bei starken Minusgraden das Gesicht vor Kälte schützen. Für Brillenträger empfehlen sich Gesichtsmasken mit Öffnungen für Mund und Nase, damit die Brille nicht anläuft.

Kapuzenjacken haben den Nachteil, dass die Kapuze beim Drehen des Kopfes die Bewegung nicht mitmacht und die Sicht nach hinten versperrt. Besser sind Mützen.

 

Das Rad

Fahrräder sollten rechtzeitig wintertauglich gemacht und die regelmäßige Pflege nicht vernachlässigt werden.

Die richtigen Reifen sind ein Muss bei Schnee und Glätte. Bei Schnee helfen Stollen, während Spikes auf eisigem Untergrund für Haftung sorgen.

 

Die Beleuchtung

Gesetzlich vorgeschrieben sind ein Frontscheinwerfer mit weißem Reflektor, ein Rücklicht mit zwei roten Reflektoren, Reflexstreifen an den Reifen oder Reflektoren in den Speichen sowie je zwei gelbe Reflektoren an den Pedalen. Die Beleuchtung muss sich am Rad befinden und bei Dunkelheit eingeschaltet werden. Sie darf per Dynamo, Batterie oder Akku betrieben sein.

 

Mehr Profil

Als Extra-Ausstattung benötigt man Winterreifen. Alternativ können Reifen mit einem groben Profil gewählt oder der Reifendruck etwas reduziert werden, um die Auflagefläche zu vergrößern. Der Minimal-Druck darf nicht unterschritten werden. Anders als beim Auto, sind beim Fahrrad Reifen mit Spikes erlaubt. Sie versprechen besseren Halt auf Schnee und Eis, laufen allerdings auf Asphalt etwas schwerer und erzeugen Abrollgeräusche.

 

Die Fahrweise

Laub, Regennässe, Schneematsch oder Eis können Radfahrer ganz schön ins Schleudern bringen. Die Anpassung der Fahrweise an die Straßen- und Verkehrsverhältnisse sollte im Winter wie im Sommer eine Selbstverständlichkeit sein.

Bei fester Schneedecke und Glätte sollte man in Kurven weder treten noch bremsen. Lässt sich das Bremsen nicht vermeiden, muss es früh und maßvoll geschehen. Auf Glatteis sollte man möglichst nicht lenken, sondern ohne zu bremsen ausrollen.

Was viele nicht wissen: Radfahrer dürfen immer auf der Straße fahren – es sei denn, dass ein vorhandener Radweg durch das blaue Verkehrszeichen als benutzungspflichtig gekennzeichnet ist. Diese Benutzungspflicht entfällt, wenn der Radweg nicht geräumt ist. Dann dürfen Radfahrer auch auf die geräumte Straße ausweichen.

Städte und Gemeinden begrüßen die Ganzjahresradler, die die Fahrrad-Infrastruktur auch im Winter nutzen und so den Autoverkehr reduzieren.