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November 2024

Sport-Informations-Dienst (SID)

Berlin (SID) Die Bundesregierung hat in der Debatte mit dem deutschen Sport um den Mindestlohn eine Klarstellung vorgenommen, die für Erleichterung in Tausenden Vereinen sorgen dürfte. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) wies  Ende Februar darauf hin, dass in Zukunft Vertragsamateure nicht unter das neue Mindestlohngesetz fallen, auch wenn sie als Mini-Jobber angemeldet sind.

„In diesen Fällen steht nicht die finanzielle Gegenleistung, sondern der Spaß an der Sache im Vordergrund. Deshalb können wir hier nicht von einem klassischen Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sprechen“, sagte Nahles in Berlin und betonte: „Wir sind sicher, dass wir damit die bestehenden Schwierigkeiten ausräumen können.“

Auch für die vielen ehrenamtlichen Kräfte in den 90.000 deutschen Vereinen wurde eine Lösung gefunden. Demnach fallen sie ebenfalls nicht unter den Mindestlohn, wenn ihre Tätigkeit dem Gemeinwohl und nicht dem eigenen Broterwerb dient. Die neue Regelung schlägt den Vereinen aber auch vor, ehrenamtliche Kräfte nicht als Mini-Jobber anzustellen, sondern ihnen stattdessen Aufwandsentschädigungen und Ausfallersatz zu erstatten.

„Vertragsamateure fallen nicht unter das Mindestlohngesetz. Auf diese klare Aussage der Ministerin haben die Amateur-Fußballvereine gewartet, und darauf können sie sich jetzt verlassen“, sagte Rainer Koch, 1. Vize-Präsident des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), dem SID.

Auch DFB-Präsident Wolfgang Niersbach begrüßte die Einigung: „Ich freue mich über das hervorragende Ergebnis, das unser Schatzmeister Reinhard Grindel und Rainer Koch im Dialog mit dem Deutschen Olympischen Sportbund und der Politik für den deutschen Fußball erreicht haben. Für Spieler und die vielen Ehrenamtlichen an der Basis wurde eine praxisnahe Lösung gefunden, die ihr großes Engagement würdigt.“

Eberhard Gienger, sportpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Bundestag, schloss sich dieser Einschätzung an: „Für den deutschen Sport war es ganz wichtig, dass Regelungen gefunden werden, die die besonderen Bedingungen im Sport und im Vereinswesen angemessen berücksichtigen.“

Der von der Bundesregierung beschlossene Mindestlohn von 8,50 Euro hat seit dem 1. Januar dieses Jahres Gültigkeit und bei vielen deutschen Vereinen große Verunsicherung ausgelöst. Insbesondere Nachwuchsathleten und Fußballspieler ab der 3. Liga abwärts erhielten bislang von ihren Klubs deutlich weniger Geld und hätten dies, soweit das neue Mindestlohngesetz für sie Gültigkeit gehabt hätte, auch einklagen können. Damit wären den Vereinen große finanzielle Probleme entstanden.