Treffen zwei Fußballmannschaften aus einer Region aufeinander, spricht man oft von einem Ortsderby. Zweifelsohne haben diese Spiele einen besonderen Anziehungscharakter – besonders dann, wenn die Mannschaften in der Punktetabelle dicht beieinander liegen, ein Team gar vom Abstieg bedroht ist, oder, wenn da noch eine „Rechnung“ offen ist.
In der Regel werden bei einem Derby mehr Zuschauer als bei anderen Begegnungen erwartet. Die Anforderungen an die Absicherung der Veranstaltung zum Schutz der Besucher sind deutlich erhöht, nicht zuletzt deshalb, weil zunehmend sogenannte „Fans“ das Fußballstadion als Bühne für ihre zum Teil gewalttätigen Auftritte missbrauchen.
Die Fußballvereine versuchen deshalb, in enger Zusammenarbeit mit den einzelnen Fangruppierungen und den Sicherheitsorganen Sicherheitskonzepte in die Praxis umzusetzen, die größere Zwischenfälle vor, während und nach dem Spiel ausschließen.
Der damit verbundene personelle und materielle Aufwand – sowohl bei den Fußballvereinen als auch bei der Polizei – ist in den vergangenen Jahren erheblich gewachsen.
Dessen ungeachtet gelingt es leider einer Reihe von Besuchern immer wieder, die im Stadion verbotene Pyrotechnik einzuschleusen. Welche Folgen eine in die Zuschauerränge geschossene Rakete oder ein Böller haben kann, musste ein Polizist erfahren, der seinen Dienst im Stadion wahrnahm.
Ein aus einem Fanblock geworfener Böller verursachte eine Verletzung seines Gehörs. Der Werfer des Geschosses war nicht auszumachen. Der Beamte verklagte daraufhin den Veranstalter. Er vertrat die Meinung, der Verein hätte seine Pflicht zur Überwachung der gewaltbereiten Fans nicht ausreichend erfüllt.
Die umfangreichen Recherchen des Gerichtes ergaben allerdings, dass der Sportverein dieser Pflicht mit Einlasskontrollen und der räumlichen Trennung der unterschiedlichen Fangruppen nachgekommen war. Eine hundertprozentige Gewährleistung der Sicherheit sei jedoch nicht zu erreichen. Die Klage des Polizisten wurde abgewiesen.