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Dezember 2024

ARAG

Fast in jeder Stadt gibt es heutzutage Ferienangebote von Sportvereinen, die in Zusammenarbeit mit Städten und Gemeinden Sportfreizeiten oder –reisen anbieten. Wer solche Maßnamen durchführt, steht vor der Frage, wie alle Teilnehmer dieser Aktionen vernünftig versichert werden können.

Vor dem Aufbruch zu einer Vereins-Ferienfahrt sollte unbedingt daran gedacht werden, die vielfältigen Gefahren und Risiken für Reiseteilnehmer, Organisatoren und Reiseleiter abzusichern. Nach der aktuellen Gesetzgebung können Veranstalter unter Umständen sogar zum Abschluss einer Insolvenzabsicherung verpflichtet sein.

Informationen rund um dieses Thema hat das Versicherungsbüro Ihres Landessportbundes /-verbandes. Rufen Sie an, dort berät man Sie gern. Kontaktdaten finden Sie auf unserer Internetseite: www.arag-sport.de in Ihrem Versicherungsbüro online.