Für den Bau einer neuen Sporthalle konnte ein Verein von der Stadtgemeinde nach langen Verhandlungen das Vereinsgrundstück erwerben. Das Grundstück besitzt zum Teil noch alten Baumbestand, der dem Tennisplatz Schatten spendet. Der Vereinsvorstand möchte die alten Bäume unbedingt erhalten.
Als neuer Eigentümer hat der Verein auch die Verkehrssicherungspflicht für Haus- und Grundbesitz und muss die notwendigen Vorkehrungen zum Schutz Dritter treffen. Diese Aufgabe hat er auch sorgsam wahrgenommen, nur an die Baumpflege hatte niemand gedacht.
Es kam, wie es kommen musste: Bei einem Sturm brach ein morscher Ast von einem der Bäume ab und fiel auf einen kurzzeitig dort rechtmäßig abgestellten nagelneuen Porsche eines Anwohners. Am Fahrzeug entstanden erhebliche Schäden, woraufhin der geschädigte Porsche-Besitzer Schadenersatz beim Verein geltend machte.
Der Verein meldete den Schaden umgehend der ARAG-Sportversicherung. Bei der Klärung des Sachverhalts stellte sich heraus, dass die Bäume schon seit vielen Jahren nicht kontrolliert worden waren. Es gab keinerlei Nachweise, die hätten belegen können, dass regelmäßig eine entsprechende Kontrolle durchgeführt worden war. Diese Regel-Kontrolluntersuchungen sind vom Alter und Zustand eines Baumes abhängig und sollten regelmäßig in Abständen von 1 bis 3 Jahren durchgeführt werden.
Da insofern ein Versäumnis des Vereins vorlag, hat die Sportversicherung den Schaden in voller Höhe übernommen.
Der Verein hat sich vorgenommen, die Vorgaben in Zukunft einzuhalten und einen Nachweis darüber zu führen, wann und durch wen die Baum-Kontrollen durchgeführt wurden.