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Dezember 2024

ARAG

Oskar W. hatte ausgesprochen gute Laune, als er kurz nach 18.00 Uhr das Gelände seines Golfvereins verließ. Er hatte bei herrlichem Spätsommerwetter ein Nachwuchsturnier geleitet, und bis dahin war an diesem Tag alles wie am Schnürchen gelaufen.

Nun aber verdunkelte sich der Himmel zusehends. Ein heftiges Gewitter bahnte sich an. Oskar beeilte sich, um trockenen Fußes zu seinem Wagen zu gelangen, und schnell nach Hause zu kommen. Weit kam er jedoch nicht. Kräftiger Regen hatte eingesetzt, die Scheibenwischer seines Wagens konnten mit den Wassermassen kaum noch mithalten. Auf der Straße hatten sich bereits fließende Bäche gebildet.

In einer Wasserlache verlor Oskar W. plötzlich die Kontrolle über sein Fahrzeug. Es überschlug sich mehrmals und blieb schließlich im Straßengraben liegen.

Zum Glück fanden sich schnell einige Helfer ein, die Oskar W. aus dem Autowrack zogen. Er war zwar bei Bewusstsein, hatte sich aber ein Schädelhirntrauma sowie mehrere Frakturen am Kopf und an beiden Armen zugezogen. Der erstbehandelnde Arzt stellte fest, dass aller Voraussicht nach die Verletzungen nicht folgenlos verheilen würden. So meldete der Verein der ARAG Sportversicherung den Unfall.

Da Oskar W. zum Zeitpunkt des Unfalls im Auftrag seines Golfvereins unterwegs gewesen war, machte der Vorstand ihn darauf aufmerksam, dass der Verein eigens für diese Fälle eine Kfz-Zusatzversicherung für die Fahrzeuge abgeschlossen hatte, die im Vereinsinteresse eingesetzt werden. Der Totalschaden am Fahrzeug wurde schnell und unbürokratisch abgewickelt.

Wegen der erlittenen Unfallverletzungen wird ein von der Sportversicherung beauftragter Gutachter nach Abschluss der Heilbehandlung festzustellen haben, wie hoch die Dauerfolgen einzuschätzen sind. Aus der Sport-Unfallversicherung wird Oskar W. dann aller Voraussicht nach auch noch einmal mehrere Zehntausend Euro erhalten.

Eine Unfallversicherung besteht obligatorisch für die Vereinsmitglieder und Helfer. Mit der Kfz-Zusatzversicherung können Vereine ihre ehrenamtlich Tätigen zusätzlich absichern, wenn sie ihre Fahrzeuge für Vereinsfahrten zur Verfügung stellen. Mehr Informationen hierzu erteilt das Versicherungsbüro Ihres Landessportbundes/-verbands.