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November 2024

ARAG

Das Beste wäre natürlich, beim Sport komplett auf die Mitnahme von Wertsachen wie Mobiltelefone, Kameras, Schmuck und teure Uhren zu verzichten. Leider ist das heute offenbar nicht mehr praktikabel. Schon die Jüngsten werden immer öfter und überall mit einem hochwertigen Handy ausgestattet.

Beim Sport stellt sich dann oft die Frage: „Wohin mit den Wertsachen, wenn man sich auf dem Sportplatz oder in der Turnhalle befindet?“

Meist wird ein sogenannter „Wertsachenbeutel“ genutzt. Diese Lösung ist erfahrungsgemäß nicht die beste. In dem Beutel, der in der Regel aus Nesselstoff ist, liegen meist viele Handys und andere Gegenstände, die bereits durch falsche Lagerung oder durch den Transport des Beutels, durch Werfen, Draufsetzen oder -treten beschädigt werden können. Gerade im Ballsportbereich ist auch nicht auszuschließen, dass der Wertbeutel von Bällen getroffen wird.

Im Schadenfall entsteht dann häufig die Frage, wen ein Verschulden trifft. In den meisten Fällen ist ein „Schuldiger“ nicht auszumachen oder das Mitverschulden der Geschädigten so hoch, dass dahinter die Schuld des Verursachers zurücktritt und sich anspruchsvernichtend auswirkt. Oft hat der Geschädigte dann das Nachsehen.

Besser wäre es, die Wertsachen von vornherein in einem verschlossenen Raum unterzubringen, zu dem ausschließlich der Übungsleiter Zugang hat.

Aber was, wenn in den verschlossenen Raum eingebrochen wird und die Wertsachen entwendet werden?

Im Rahmen der Haftpflichtversicherung besteht für das Abhandenkommen von Gegenständen kein Versicherungsschutz.

In der Hausratversicherung ist der Diebstahl von Hausratgegenständen (hierzu zählt zum Beispiel auch das Handy) über die so genannte „Außenversicherung“ abgedeckt, wenn die Gegenstände außerhalb der versicherten Wohnung untergebracht sind.

Wenn für den Besitzer des bei einem Einbruchdiebstahl abhanden gekommenen Handys bzw. für die Erziehungsberechtigten des Besitzers eine Hausratversicherung besteht, kann der Schaden dort geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass der Diebstahl unverzüglich bei der Polizei zur Anzeige gebracht wird.

Im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung, in der lediglich der Zeitwert von zu Schaden gekommenen Gegenständen versichert ist, leistet die Hausratversicherung Neuwertersatz.