Im Schuljahr 2014/15 hat das bayerische Kooperationsmodell „Sport nach 1 in Schule und Verein“ mit 4000 Kooperationen (Sportarbeitsgemeinschaften und Stützpunkten) eine neue Rekordmarke erreicht. Ziel der gemeinsamen Initiative des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst sowie des Bayerischen Landes-Sportverbandes ist es, den Schülerinnen und Schülern über den Sportunterricht hinaus die Freude an der Bewegung und am gemeinsamen Sporttreiben zu vermitteln und sie mittel- bis langfristig als Vereinsmitglieder zu gewinnen.
„Ich rufe unsere Vereine immer wieder dazu auf, es den 4000 bestehenden Sportarbeitsgemeinschaften gleich zu tun und gemeinsam Kooperationen ins Leben zu rufen. Auf diese Weise gelingt der erfolgreiche Brückenschlag zwischen Schulen und Sportvereinen: sowohl im Bereich des Leistungssports bei der Vorbereitung auf Schulsportwettbewerbe wie ‚Jugend trainiert für Olympia und Paralympics‘ als auch im Bereich des Breitensports. Kinder sollen die Freude an der Bewegung finden und als einen Teil ihres Lebens wahrnehmen“, so BLSV-Präsident Günther Lommer.
Ein Schwerpunkt liegt auch auf der Einbindung des Sport-nach-1-Modells in offenen Ganztagsangeboten. Im Kontext der Ganztagsinitiative der Bayerischen Staatsregierung hat der Bayerische Landtag im Haushaltsjahr 2015 deshalb auch zusätzliche Mittel für das Sport-nach-1-Modell bereitgestellt, um Vereine bei der Neugründung von Sportarbeitsgemeinschaften zu unterstützen. Mit diesen zusätzlich zur Vereinspauschale zur Verfügung stehenden Geldern kann neu gegründeten Sportarbeitsgemeinschaften (SAG) des Schuljahres 2015/16 eine Anschubfinanzierung für die Gerätebeschaffung gewährt werden.
Die Förderung, die den beteiligten Sportvereinen zu Gute kommt, beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten für (Klein-)Geräte, Ausrüstungsgegenstände, Bälle etc. und ist auf maximal 500 Euro begrenzt.
Das bedeutet beispielsweise, dass ein Verein, der für seine neu gegründete Sportarbeitsgemeinschaft zwei neue Tore zum Preis von 1100 Euro anschaffen möchte, einen Zuschuss in Höhe von 500 Euro (= maximaler Zuschuss) beantragen kann. Oder ein anderer für die Anschaffung neuer Bälle im Wert von 600 Euro eine Förderung in Höhe von 300 Euro (= 50 Prozent der Anschaffungskosten) beantragen kann.
Antragsverfahren und Voraussetzungen
Anträge auf Gerätebezuschussung sind durch die Vereine (Vorstand des Hauptvereins) analog zur Antragstellung des SAG-Neuvertrags mit entsprechendem Online-Formular unter www.sportnach1.de an die Bayerische Landesstelle für den Schulsport zu richten. Auf einen Zuschuss besteht kein Rechtsanspruch.
Folgendes ist zu beachten:
- Ein Zuschuss für Sportgeräte wird nur Vereinen gewährt, die eine längerfristige Kooperation mit der Schule anstreben. Kommt die SAG im Schuljahr 2015/16 nicht zustande, muss der Zuschuss zurückerstattet werden.
- Die Geräte sollen sowohl im Schulsport als auch im Vereinssport genutzt werden können.
- Die Unterbringungsmöglichkeit der beantragten Geräte in den vorhandenen Räumlichkeiten ist nachzuweisen.
- Die Einhaltung der Vergaberichtlinien obliegt dem antragsstellenden Verein.
- Als Nachweis der Gerätebeschaffung ist die Rechnung in Kopie unverzüglich bei der Landesstelle vorzulegen.
- Der Bewilligungsbescheid ist abzuwarten. Eine Beschaffung vor Antragstellung schließt eine Bezuschussung aus. Als Beschaffung gilt bereits die Unterschrift auf dem Kaufvertrag.
Diese Informationen können unter www.sportnach1.de eingesehen werden.
Direkter Link zum Antrag
(Voraussetzung ist ein gültiger SAG-Neu-Vertrag für das Schuljahr 2015/16, dessen aktuelle Vertragsnummer eingegeben werden muss)
Kurzinformationen zu Sport nach 1/Sportarbeitsgemeinschaften
Vereine und Schulen haben die Möglichkeit, in über 70 Sportarten eine Sportarbeitsgemeinschaft (SAG) einzurichten.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Übungsleiter mit der Qualifikation für die entsprechende Sportart
- Mindestschülerzahl: 10
- Mindestumfang: 1 Wochenstunde; in der Regel werden 2 Schulstunden pro Woche angeboten.
Sportarbeitsgemeinschaften können während des ganzen Schuljahres eingerichtet werden. Die Antragstellung erfolgt online. SAG-Verträge enden immer am Schuljahresende und müssen bei Fortsetzung zu Beginn des neuen Schuljahres als „Folgevertrag“ eingegeben werden.
Vorteile für die Vereine:
- Mitgliedergewinnung
- Kooperationsmöglichkeit mit Schulen
- Schüler können über das „Schnupperangebot“ neue/andere Sportarten kennenlernen
- Die Schüler sind schülerunfallversichert; eine Mitgliedschaft im Verein ist daher zunächst nicht zwingend, sollte allerdings langfristig angestrebt werden.
Quelle: www.blsv.de