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April 2024

ARAG

Nach einer langen Vorbereitungszeit war es endlich soweit: Der Tag des festlichen Empfangs anlässlich des 50-jährigen Vereinsjubiläums im Clubhaus war gekommen!

Zunächst lief alles nach Plan. Zahlreiche Gäste erschienen an diesem sonnigen Morgen im Januar, um mit dem Verein zu feiern.

Das liebevoll zusammengestellte Programm kam bei den Gästen gut an, und es herrschte ausgelassene Stimmung.

So bemerkte auch niemand, dass sich im Laufe des Nachmittags draußen das Wetter änderte. Die Temperatur sank rapide ab, und es kam zu starken Schneefällen.

Als eine Gruppe von Gästen am späten Nachmittag das Clubhaus verließ, war die Zuwegung zum Parkplatz völlig verschneit. Leider war durch den Schnee nicht zu erkennen, dass es unter der Schneedecke teilweise spiegelglatt war.

Dies bekam Willi B.* schmerzlich zu spüren. Er rutschte auf einer Stufe aus und zog sich bei dem Sturz einen doppelten Knöchelbruch zu.

Die Vereinsvertreter waren während der Veranstaltung auf den reibungslosen Ablauf fixiert. Keiner hatte damit gerechnet, dass sich eine solch gefährliche Glätte entwickeln konnte. So hatten die Verantwortlichen es versäumt, die Zuwegung rechtzeitig zu räumen und zu streuen.

Zwar war die Stadtverwaltung Eigentümer des Geländes, jedoch hatte diese die Verkehrssicherungspflicht per Überlassungsvertrag dem Verein übertragen und zudem eine Haftungsfreistellung erwirkt.

Der Verein hatte außerdem den Verkehr eröffnet. Damit war er für die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht verantwortlich und sah sich den Schadenersatzansprüchen des verunfallten Gastes ausgesetzt.

Dies mit weitreichenden Folgen, denn durch diverse Komplikationen kam es bei Willi B. zu einer Wundbrandbildung, die unglücklicherweise letztendlich zur Amputation des verletzten Beines führte.

Auf den Verein kamen hohe Schadenersatzforderungen zu. Zum Glück konnte er als Mitgliedsverein eines Landessportbundes-/verbandes auf den Haftpflichtversicherungsschutz der ARAG Sportversicherung zurückgreifen. Willi B. erhielt außerdem als Vereinsmitglied eine Invaliditätsleistung in sechsstelliger Höhe aus der Sport-Unfallversicherung.

Der Verein hat inzwischen einen Dienstplan für den „Winterdienst“ erstellt, der regelmäßig überprüft wird, um sicherzustellen, dass den Räum- und Streupflichten ordnungsgemäß nachgekommen wird.