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Dezember 2024

Landessportbünde

Sachsens Sportler können auch künftig auf eindeutiger Grundlage den Staatswald für Veranstaltungen nutzen. Landesforstpräsident Prof. Dr. Hubert Braun und LSB-Präsident Ulrich Franzen unterzeichneten Ende Februar in Dresden die um weitere drei Jahre verlängerte Rahmenvereinbarung zwischen dem Landessportbund Sachsen (LSB) und dem Staatsbetrieb Sachsenforst (SBS).

„Der Wald spielt eine wichtige Rolle für Sport und Erholung“, so Staatsminister Thomas Schmidt, der der Unterzeichnung beiwohnte. „Sachsenforst und der Landessportbund arbeiten seit Jahren partnerschaftlich dabei zusammen. Nur so gelingt es, dass der Wald des Freistaates Sachsen auch künftig für Sportveranstaltungen genutzt werden kann – und zwar naturschonend.“

„Ob Skilanglauf, Mountainbiking oder organisierte Wanderungen – der sächsische Staatswald ist ein beliebter Ort für Sportveranstaltungen. Ich freue mich, dass wir die außerordentlich gute Zusammenarbeit mit dem Landessportbund Sachsen in den nächsten Jahren auf partnerschaftlicher Basis fortführen können“, so Landesforstpräsident Braun.

Ulrich Franzen betont die Bedeutung der Rahmenvereinbarung: „Bei nahezu 500 Sportveranstaltungen pro Jahr benötigen der Sport und Sachsenforst Planungssicherheit. Der Wald ist die landschaftlich attraktivste Sportstätte, erfreut sich bei unseren Aktiven größter Beliebtheit und bildet mit dem Sport somit eine Symbiose. Natürlich sind wir uns auch bewusst, dass der Wald als Teil unserer Umwelt für den Natur- und Artenschutz sowie das Klima eine wesentliche Bedeutung hat und wir für kommende Generationen eine nachhaltige Verantwortung für ihn tragen. Insbesondere heißt das: Auch für das Sporttreiben im Wald gibt es ein Regelwerk. Wir freuen uns außerordentlich, dass dieses mit dieser Vereinbarung fortgeschrieben wird.“

Die Rahmenvereinbarung zwischen LSB und SBS regelt die Zusammenarbeit bei der Vorbereitung und Durchführung organisierter Sportveranstaltungen im Wald des Freistaates. Ziel ist es, dass organisierte Sportveranstaltungen fristgerecht angemeldet und abgestimmt werden, um frühzeitig Konflikte zu vermeiden. Solche Konflikte im Zuge einer Sportveranstaltung könnten dann auftreten, wenn dem andere Veranstaltungen, forstbetriebliche Maßnahmen oder aber auch Naturschutzbelange entgegenstehen.

Ein besonderes Augenmerk gilt in den nächsten Jahren dem Orientierungslauf. „Unsere Erfahrungen haben gezeigt, dass wir in diesem Bereich noch Verbesserungspotenzial haben. Es muss uns gemeinsam gelingen, mögliche Schäden, zum Beispiel an Anpflanzungen, von vornherein zu vermeiden“, betont der Landesforstpräsident. So wurde vereinbart, dass eine Orientierungslauf-Großveranstaltung gemeinsam durch SBS und LSB begleitet und ausgewertet wird, um weitere Empfehlungen abzuleiten, die dazu beitragen, dass organisierte Orientierungsläufe im Einklang mit der Natur durchgeführt werden.

Naturverträgliche, gemeinnützige Breitensportveranstaltungen, die der Gesunderhaltung der Bevölkerung dienen, sind weiterhin entgeltfrei, ebenso Sportveranstaltungen für Kinder und Jugendliche. Entgelte werden beispielsweise für Sportveranstaltungen mit erhöhtem Abstimmungs- und Organisationsaufwand erhoben. Die Durchführung organisierter Sportveranstaltungen setzt immer eine naturschutz- und forstrechtliche Erlaubnisfähigkeit voraus.

Einigkeit besteht darüber, dass naturverträgliche Sportveranstaltungen mit einer nachhaltigen und multifunktionalen Forstwirtschaft in Einklang gebracht werden können. Voraussetzung dafür ist jedoch eine vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit, so wie es SBS und der LSB schon seit mehreren Jahren praktizieren.

Quelle: www.sport-fuer-sachsen.de