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Dezember 2024

Landessportbünde

Von Aikido bis Volleyball – ab sofort können alle Ehrenamtlichen in den Sportvereinen Württembergs Bildungszeit auch für Aus- und Fortbildungen der Sportfachverbände beantragen. Die mit dem baden-württembergischen Wirtschaftsministerium getroffene Regelung sieht dies für alle Lehrgänge vor, die zum Lizenzsystem des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) zählen. Die Vereinbarung umfasst alle Sportfachverbände, die Mitglied im Württembergischen Landessportbund (WLSB) sind. „Das Bildungszeitgesetz ist sehr wichtig für den gesamten Sport. Deshalb wollten wir alle unsere Sportverbände mit ins Boot bekommen. Denn vom Bildungszeitgesetz müssen auch die kleineren, stark ehrenamtlich geprägten Verbände profitieren können“, sagt WLSB-Präsident Klaus Tappeser.

Der WLSB war bereits vor einem Monat als Bildungsträger im Rahmen des Bildungszeitgesetzes anerkannt worden. In den vergangenen Wochen hatte sich der WLSB, zusammen mit dem Landessportverband (LSV) und den Sportbünden in Baden, dafür stark gemacht, dass von dieser Anerkennung auch die Sportverbände als dessen Mitglieder profitieren.

„Der WLSB und seine Verbände setzen zum einen die Anforderungen der DOSB-Rahmenrichtlinien in der Aus- und Fortbildung um. Darüber hinaus hat er aber für sich und die Mitgliedsverbände vor Jahren schon weitergehende Qualitätsstandards eingeführt“, erklärt WLSB-Vizepräsident Rolf Schmid, der im Verband für Bildung zuständig ist. Daher sei es nur folgerichtig, dass die WLSB-Mitgliedsverbände keinen eigenen Antrag auf Anerkennung stellen müssen, ergänzt Schmid. Dieser wird nur benötigt, wenn auch für Lehrgänge außerhalb des DOSB-Lizenzsystems, etwa für Schieds- und Kampfrichter, Bildungszeit möglich sein soll.

Der Sport ist die größte Personenvereinigung im Land und lebt vom ehrenamtlichen Engagement der Menschen. Die Teilnahme an Aus- und Fortbildungen sichert die Qualität der Sportangebote und stärkt die Kompetenz und damit die Freude an der ehrenamtlichen Vereinsarbeit. Das Bildungszeitgesetz, das es in allen Bundesländern bis auf Bayern und Sachsen gibt, ist daher ein wichtiger Baustein zur Förderung des Engagements im Verein. Laut kürzlich veröffentlichtem Freiwilligensurvey des Bundesfamilienministeriums beendet die Hälfte aller Ehrenamtlichen ihr Engagement, weil es mit den beruflichen Anforderungen kollidiert.

Der Antrag auf Bildungszeit kann unter www.bildungszeitgesetz.de heruntergeladen werden.

Quelle: www.wlsb.de