„Wir brauchen ein Stoppschild für die Kosten der Sportrechte.“ Mit dieser Forderung reagiert Dr. Rolf Müller, Präsident des Landessportbundes Hessen (lsb h), auf eine Empfehlung des Verwaltungs- und Rundfunkrates des Hessischen Rundfunks (HR). Dieser hatte sich dafür ausgesprochen, den Etat für den Erwerb von Sportrechten zwischen 2017 bis 2022 nicht auszuweiten. Landessportbund-Chef Müller, gleichzeitig Vorsitzender des HR-Fernsehausschusses, sieht darin ein deutliches Signal gegen die Kostenspirale beim Erwerb der Sportrechte durch den regionalen Sender. „Diese Botschaft sollte viele Nachahmer in den Gremien der ARD und des ZDF finden“, hofft Müller.
Präsident des LSB Hessen unterstützt Entscheidung des HR-Rundfunkrates
Für die Sender des sogenannten „Free TV“ – ob öffentlich-rechtlich oder privat – sei es kaum noch möglich, die explodierenden Kosten für den Sportrechteerwerb durch Beiträge oder die Werbeeinnahmen zu finanzieren. „Insbesondere die schwindelerregende Höhe der Mittel, die nötig sind, um sich die Übertragungsrechte für Fußballereignisse zu sichern, ist nicht mehr vertretbar. Diese Summen kann der öffentlich-rechtliche Rundfunk aus finanziellen, aber auch aus prinzipiellen Gründen nicht mehr bezahlen“, findet Müller.
Das Interesse am Fußball und am Sport generell sei aber so groß, dass man es nicht tolerieren könne, dass sportliche Großereignisse irgendwann nur noch im Bezahl-Fernsehen zu sehen seien. Käme es soweit, dürfte das nach Müllers Einschätzung auch zu einem Konflikt mit dem Rundfunk-Staatsvertrag führen. Denn in dessen Paragraf vier ist geregelt, dass „Ereignisse von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung“ frei empfänglich bleiben. Aufgelistet werden neben den Olympischen Spielen beispielsweise auch die Fußball-Welt- und Europameisterschaft oder die Endspiele der europäischen Vereinsmeisterschaften im Fußball (Champions League, UEFA-Cup) bei deutscher Beteiligung.
„Auf dieser Basis und in Bezug auf die immer weiter steigenden Kosten für die Übertragungsrechte könnte irgendwann sogar eine gesetzliche Regelung nötig werden, damit Übertragungen vom Fußball, aber auch von vielen anderen Sportarten, weiter frei empfänglich bleiben“, sagt Müller.
Quelle: www.landessportbund-hessen.de