Aus Anlass des Vereinsjubiläums machte Marianne, langjährige ausgebildete und geprüfte Übungsleiterin, mit ihrer sechsköpfigen Mädchengruppe einen Ausflug in einen nahen Spiel- und Kletterpark. Alle Eltern waren zuvor informiert worden und hatten der Aktion zugestimmt.
Die Gruppe amüsierte sich bei bestem Wetter, teils auch unter freiem Himmel.
Marianne beaufsichtigte die Versuche ihrer Fünf- und Sechsjährigen an einer Kletterwand und animierte sie, auch die Spiralrutsche auszuprobieren.
Dabei achtete sie – genau wie sonst beim Hallentraining – darauf, dass die Gruppe während der ganzen Zeit immer zusammen blieb. Die Kinder waren an diese festen Regeln gewöhnt und hatten sie bislang auch befolgt.
Marianne war gerade mit einer Hilfestellung für Lara auf der Rutsche befasst, als sie plötzlich hinter sich einen Plumps und Aufschrei hörte.
Vicky war unbemerkt hinter Mariannes Rücken auf ein hohes Klettergerät gestiegen und abgestürzt. Sie hielt schmerzverzerrt ihren linken Fuß fest. Marianne war sofort bei ihr und versuchte Vicky zu beruhigen. Ein anderer Besucher eilte herbei, stellte sich als Arzt vor und leistete sogleich erste Hilfe. Der von Marianne alarmierte Notarzt kam zeitgleich mit der ebenfalls verständigten Mutter des verletzten Kindes am Kletterpark an und fuhr beide zur Klinik.
Marianne saß der Schrecken tief in den Gliedern. Unverzüglich brach sie den Ausflug ab und trat mit den verbliebenen fünf Kindern den Rückweg zur Sporthalle an. Ein derartiges Unglück hatte sie in ihrer Tätigkeit als Übungsleiterin seit über zwei Jahrzehnten – zum Glück – noch nicht erlebt.
Noch am selben Abend erfuhr sie von Vickys Vater, dass seine Tochter sich einen Bruch des Sprunggelenks zugezogen hatte. Marianne besuchte kurz darauf Vicky und ihre Mutter im Krankenhaus, und überreichte bei der Gelegenheit auch die ARAG Sport-Unfallschadenanzeige zur weiteren Ausfüllung. Sie war froh, als sie hörte, dass Vicky das Krankenhaus nach fünf Tagen mit einer Orthese verlassen durfte.
Ein paar Tage später meldete sich ein Rechtsanwalt für Vicky (vertreten durch ihre Eltern) beim Verein und machte Schmerzensgeldansprüche wegen mangelhafter Aufsicht geltend. Die ARAG befasste sich im Rahmen der Sport-Sportversicherung auch mit diesem Schaden. Die Angelegenheit konnte zur Zufriedenheit aller Beteiligten mit einem Vergleich abgeschlossen werden. Die ARAG Sportversicherung glich daneben auch Rechtsanwaltsgebühren von fast 1.000,00 Euro und den Regress der gesetzlichen Krankenkasse über 1.800,00 Euro aus. Außerdem leistete sie aus der Sport-Unfallversicherung ein Krankenhaustagegeld von 50,00 Euro Vicky und ihre Eltern wie auch Marianne und der Vereinsvorstand waren glücklich, dass der behandelnde Arzt beim letzten Kontrolltermin feststellte, dass ein unfallbedingter Dauerschaden nicht zu befürchten war.
So konnte Vicky schon bald nach ihrer Genesung wieder an der geliebten Turnstunde bei Marianne teilnehmen.