Ihr Vereinsvorstand und Ihre Vereinsmitglieder sowie die eingesetzten Übungsleiter und Helfer sind bei allen Vereinsaktivitäten umfassend versichert, so auch bei Sportveranstaltungen, an denen Nichtmitglieder teilnehmen. Der Sportversicherungsvertrag bietet den teilnehmenden Mitgliedern am Sportbetrieb eine weitreichende Absicherung, z.B. wenn ein Schaden verursacht wird oder bei einer schweren Verletzung. Wer jedoch ohne Mitgliedschaft an Probetrainings oder Schnupperkursen eines Vereins teilnimmt, hat keinen persönlichen Versicherungsschutz.
Als unabhängiger Qualitätsversicherer bietet die ARAG Sportversicherung seit über 45 Jahren spezialisierten Versicherungsservice für Sportvereine und –verbände an, so auch als Hilfestellung bei der Gewinnung neuer Mitglieder. Ob Übungsstunden auf Probe, Kursangebote oder Lauftreffs: Unsere speziell auf LSB-Vereine abgestimmte Zusatzversicherung schützt sämtliche Nichtmitglieder, die aktiv an Sportveranstaltungen teilnehmen, auch auf dem Rückweg. Die Nichtmitglieder sind während der aktiven Teilnahme an Sportveranstaltungen genauso abgesichert, wie die Mitglieder Ihres Vereins. Sogar dann, wenn der Austragungsort nicht auf Ihrem Vereinsgelände liegt.
Damit der Spaß bei der Jagd nach Punkten, Toren und Bestzeiten auch bei unvorhergesehenen Ereignissen erhalten bleibt, tragen wir für Ihre aktiv teilnehmenden Nichtmitglieder das finanzielle Risiko – beispielsweise in folgenden Fällen:
Haftpflicht – Ein frisches Talent ist beim Fußball-Probetraining übers Ziel hinausgeschossen. Von seiner enormen Schusskraft zeugt die beschädigte Scheibe im Vorraum. Der Eigentümer der von Ihnen angemieteten Halle fordert, dass der Schaden ersetzt wird. Die Kosten für die Reparatur betragen 500,00 Euro. Sie melden den Schaden unserem Versicherungsbüro beim LSB/LSV – wir kommen für den fahrlässig verursachten Schaden auf.
Unfallschutz – In einem temporeichen Radtraining stürzt ein Nichtmitglied schwer und erleidet Kopf- und Rückenverletzungen. Für den dauerhaften Invaliditätsgrad und der damit verbundenen Einschränkung wird ein Einmalbetrag gezahlt. Zudem hilft ein Reha-Manager bei der beruflichen Wiedereingliederung.
Rechtsschutz – Auf einem Turnier wird ein angehendes Mitglied Ihres Vereins von einem anderen Besucher verletzt. Aufgrund der Schwere der Verletzung verlangt der Geschädigte zu Recht Schadenersatz, der Besucher zeigt sich jedoch uneinsichtig. Wir empfehlen und bezahlen einen fachkundigen Anwalt, der Ihrem angehenden Mitglied hilft, seine Ansprüche durchzusetzen. Auch vor Gericht und – wenn erforderlich – durch alle Instanzen. Sollte die Gegenseite gewinnen, tragen wir zusätzlich die Gebühren des gegnerischen Anwalts und des Gerichts.
Weitere Informationen zur Nichtmitgliederversicherung erhalten Sie bei Ihrem Versicherungsbüro beim LSB/LSV oder auf www.arag-sport.de.
Mitglieder des Bayerischen Landessportverbandes erhalten den beschriebenen Haftpflicht- und Unfallschutz durch den Erwerb von Tages- und Kurskarten beim BLSV.