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April 2024

Landessportbünde

Gemeinsam mit den Behindertensportorganisationen haben wir Standardanforderungen für barrierefreie Sporthallen vorgelegt. Damit setzen wir zusammen mit unseren Partnern einen Meilenstein des Aktionsplans „Inklusion und Sport“ um. Das Ziel ist, dass diese Mindestanforderungen beim Bau von barrierefreien Sporthallen in Hamburg zukünftig Beachtung finden.

Die Standardanforderungen entstanden aus einer Nutzerbefragung von inklusiven Sportgruppen sowie durch die Expertise der Partner Behinderten- und Rehasportverband Hamburg, Deutscher Rollstuhlsportverband, Special Olympics Hamburg, Hamburger Gehörlosen Sportverein sowie unserer eigenen Fachleute.

Wichtig bei der Planung von barrierefreien Sporthallen ist, dass die Perspektive von Menschen mit Behinderungen eingenommen wird. Die bisherigen Bauvorschriften für eine Sporthalle erfüllen nicht automatisch die Anforderungen an die Sportausübung von Menschen mit Behinderung. Laut Expertenaussagen entstehen nur geringe Mehrkosten, wenn Sporthallen von vornherein barrierefrei gebaut werden.

Beim Bau einer neuen Halle oder der Umgestaltung eines Sporthallenbaus ist wichtig, welche Behinderten- oder Rehasportart dort betrieben werden soll. So können sich zum Beispiel die Bedürfnisse der Rollstuhlsportler und der Blindensportler widersprechen, etwa hinsichtlich der Barrierefreiheit von Türen.

Auf Grundlage des Hamburger Positionspapiers (2013) und des Aktionsplans „Inklusion und Sport“ (2014) entwickelt der HSB gemeinsam mit seinen Vereinen und Verbänden das Thema Inklusion fort. Zielsetzung ist es, die vielfältigen Leistungen der Vereine und Verbände im Bereich der Inklusion zu unterstützen, inhaltlich zu systematisieren und sie für das Thema zu sensibilisieren. Das Engagement des HSB und seiner Vereine und Verbände dient der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Hamburg.

Quelle: www.hamburger-sportbund.de