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März 2024

ARAG

Der Samstag war für Vanessa der schönste Tag der Woche. Seit zwei Jahren fand Nachmittags ihr Reittraining auf der Vereinsanlage statt. In der Regel übte sie mit „Louisa“, einem langjährigen und geduldigen Schulpferd. Weil dieses aber wegen eines Herbstturniers nicht zur Verfügung stand, wurde Vanessa „Gold Star“ für das Training zugeteilt. Der Wallach gehörte einem anderen Vereinsmitglied, das ihn auch beim Reiterverein untergestellt und vertraglich dem Verein für Schulstunden zur Verfügung gestellt hatte.

Vanessa meisterte die ersten Übungen in der Reithalle zur Zufriedenheit der Reitlehrerin. Aufgeschreckt durch eine Sirene scheute „Gold Star“ jedoch plötzlich und bockte. Vanessa konnte sich nicht mehr im Sattel halten. Sie stürzte zu Boden und brach sich den linken Arm. Wegen des komplizierten Bruchs musste sie sogar eine Woche im Krankenhaus bleiben.

Ein Anwalt meldete sich im Namen der Geschädigten und machte beim Verein als Tierhalter Schmerzensgeld geltend, nachdem die private Tierhalterhaftpflichtversicherung die Eintrittspflicht abgelehnt hatte.

Zum Glück hatte der Reitverein bei der ARAG einen Zusatzvertrag für die Tierhalterhaftpflicht für vereinsfremde/mitgliedseigene Tiere abgeschlossen. Die ARAG bezahlte ein Schmerzensgeld von 4.000 Euro und die Rechtsanwaltsgebühren. Auch der Regress von Vanessas Krankenkasse in Höhe von 1.800 Euro wurde ausgeglichen.

Vanessa war froh, als der Bruch ausgeheilt war, und sie ihr Training wieder aufnehmen konnte.

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