Viele Vereine planen zum Ende des Jahres bereits ihre Mitgliederversammlung für 2017. Deshalb weist der Sportbund Rheinland noch einmal auf die geplante Erhöhung der Mindestmitgliedsbeiträge zum 1. Januar 2018 hin. Die Erhebung dieser Beiträge ist Voraussetzung dafür, dass die Vereine weiterhin Zuschüsse vom Sportbund Rheinland erhalten. „Eine Anpassung der Beiträge erfordert einen Beschluss der Mitgliederversammlung und sollte sorgfältig vorbereitet werden“, sagt SBR-Geschäftsführer Martin Weinitschke.
Vor diesem Hintergrund hat der SBR eine Argumentationshilfe für alle Vereine erstellt, die in ihrer Mitgliederversammlung einen entsprechenden Beschluss herbeiführen wollen. Außerdem plant die SBR Management-Akademie weitere Veranstaltungen zu dem Thema.
Zum Hintergrund: Die Anhebung der Mindestmitgliedsbeiträge geht auf einen Beschluss der Mitgliederversammlung des Landessportbundes im Juni diesen Jahres zurück. Die Mindestmitgliedsbeiträge sollen in zwei Schritten von derzeit 4 Euro für einen Erwachsenen in 2018 auf zunächst 5 Euro und ab 2020 auf 6 Euro angehoben werden, für jugendliche Mitglieder (15 -18 Jahre) von derzeit 2,50 auf zunächst 3,50 und dann auf 4 Euro. Die Mindestmitgliedsbeiträge gelten ausschließlich für ein einzelnes erwachsenes bzw. jugendliches Mitglied. Unabhängig von den Mindestmitgliedsbeiträgen kann ein Verein Sonderbeiträge (z.B. Familienbeiträge, Beiträge für passive Mitglieder etc.) erheben, die sich nicht an den Mindestmitgliedsbeiträgen orientieren müssen.
Die Argumentationshilfe finden Sie unter der Rubrik Downloads/Mitgliedsbeitrag im Verein.
Quelle. www.sportbund-rheinland.de