Herbert G. machte sich bei offenem Winterwetter mit dem Rad auf den Weg zum wöchentlichen Training seines Vereins.
Er hatte es eilig und war deshalb unaufmerksam. An einer Kreuzung übersah er seine Wartepflicht. Plötzlich stieß er mit einem anderen Fahrradfahrer, der auf der Vorfahrtstraße unterwegs war, heftig zusammen.
Beide Radfahrer erlitten Verletzungen; auch beide Räder wurden beschädigt.
Die ARAG Sport-Haftpflichtversicherung zahlte an den anwaltlich vertretenen Geschädigten zum Ausgleich des Schadens wegen einer Schultereckgelenkssprengung rechts und einem Riss des Trommelfells nach Abschluss des Heilverfahrens einen Betrag von 15.000 Euro. Wegen des auch für den Anspruchsteller gut einsehbaren Kreuzungsbereichs wurde dabei ein Mitverschulden von 20 Prozent berücksichtigt.
Die Aufwendungen der Krankenkasse des geschädigten Radfahrers wurden mit 3.200 Euro befriedigt.
Herbert G. hatte das Ereignis parallel der ARAG Sport-Unfallversicherung gemeldet. Außer der Übergangsleistung für eine mehrmonatige Leistungsunfähigkeit erhielt er für Dauerschäden am linken Arm und Bein eine Invaliditätsleistung von 10.000 Euro.