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Dezember 2024

ARAG

Zum Frühlingsanfang stand ein großer Gehölzrückschnitt auf dem Vereinskalender. Alle Mitglieder waren zum „Freischnitt“ aufgefordert, u.a., weil spitze Heckendornen das Bergen von im „Aus“ gelandeten Bällen behinderten. Der Vorstand hatte zuvor die Gemeinde, die Eigentümerin des Platzes war, vergeblich zur Auslichtung aufgefordert.

Da einige Fußbälle beim Bergen von den Stacheln zerstört worden waren, schritt der Verein schließlich zur Tat und leitete den Rückschnitt kurzerhand selbst in die Wege. Die Bäume und Sträucher auf dem gemeindlichen Sportstättengelände mussten nämlich laut Nutzungsvertrag noch vor Beginn der Vegetationsperiode geschnitten werden.

Es kam einiges zusammen, so dass sich schließlich einige Kubikmeter Ast- und Strauchabfälle im Abfallcontainer türmten.

Nach Ende der Aktion erhielt der Vereinsvorstand ein Schreiben der Stadtverwaltung, das den Verein in Aufruhr versetzte. Die Gemeinde als Eigentümerin bemängelte ihre nicht erteilte Einverständniserklärung und warf dem Verein vor, mehr als dreißig Bäume/Baumkronen und Hecken durch „unfachmännische Pflege“ folgenschwer geschädigt zu haben.

Dieser Sachverhalt wurde dem Vereinsvorstand erst im Nachhinein bewusst. Die Stadt als Eigentümerin hatte nach Sichtung des umfangreichen Baum- und Strauchschnitts einen Sachverständigen eingeschaltet und meldete auf Grundlage eines Gutachtens Schadenersatzansprüche an. Der Gutachter prognostizierte für die nächsten Folgejahre einen größeren Kostenaufwand für die Baumkronenpflege. Ob die radikal heruntergeschnittene Hecke jemals neu austreiben würde, war außerdem ungewiss.

Für den fachgerechten Nachschnitt in den Folgejahren erstattete ARAG über die Sport-Haftpflichtversicherung rund 4.000 Euro.